Nürnberger prozesse 1945 1948 siegerjustiz begründeten neue völkerrechtsepoche
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Waren die Nürnberger Prozesse 1945-1948 "Siegerjustiz" oder begründeten sie eine neue Völkerrechtsepoche?
Am Beispiel Heß .
Rein geschichtlich und faktenmäßig davon ausgehend,sei am Fall Heß erinnert, der im Nürnberger Prozess als Hitlers Stellvertreter in den Anklagepunkten "Kriegsverbrechen" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" freigesprochen wird, aber wegen "Planung eines Angriffkriegs" und "Verschwörung gegen den Weltfrieden" zu lebenslanger Haft verurteilt wird."
vgl:Deutsches Historisches Museum: Fehler2,
Bekanntlich saß er seine Strafe mit sechs weiteren "Hauptkriegsverbrechern" im ehemaligen Militärgefängnis Berlin-Spandau ab., später allein. Dieses stand unter der gemeinsamen Kontrolle der vier Besatzungsmächte.
Ab 1966 "Im Fall von Heß scheitern zahlreiche Gnadengesuche der Familie und verschiedener Politiker am Veto der Sowjetunion." Also doch vermutliche Siegermentalität. Dazu eben noch der Kalte Krieg zwischen den einstigen Alliierten.
"
1984
Zu Heß' 90. Geburtstag stellt die Bundesregierung vergeblich ein offizielles Gnadengesuch." Diesem wird nicht nachgegeben.
Überdies war die gesamte Entnazifizierung und auch Gerichtsverfahren in den Besatzungsszonen 1945-49 ohnehin recht unterschiedlich praktiziert.
Briten und Franzosen übernahmen das Spruchkammerverfahren, betrieben aber die Entnazifizierung weder so umfassend noch so intensiv wie die Amerikaner.
. In der sowjetischen Zone erklärte die Militäradministration die Entnazifizierung schon Ende Februar 1948 für beendet, nachdem etwa 520.000 Personen zur Verantwortung gezogen worden waren.
Die Sowjets zielten mit der politischen Säuberung auf die wirtschaftliche Entmachtung der alten Führungsschicht und der besitzbürgerlichen Kreise, die den neuen Machthabern ablehnend oder oppositionell gegenüberstanden. Zwischen Unbequemen und Kriegsverbrechern unterschieden sie extrem willkürlich, wenn es ums Verhaften, Deportieren und Liquidieren ging.
vgl.
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Auch Weizsäcker hat noch um Begnadigung gebeten. Heß ist gewiß ein "tragischer Fall" und auch eine Schande der Justizpolitik. Er ist ein Opfer Deutschlands, insofern er als ein Pfand der Rücksicht auf Rußland als den Gegner im "Kalten Krieg" noch für den Krieg gegen die Sowjetunion in Haft gehalten werden "mußte", selbst als deren Zusammenbruch nahe bevorstand. Und die Einebnung des Spandauer Gefängnisses ist das schaurige Symbol dieses Jahrhundertfaktums. Stoff für eine große politiasche Bühnentragödie, für die aber in Deutschland der Shakespeare erst noch geboren werden muß (und im gegenwärtig angepaßten "juste milieu" kaum geboren wird). Dafür gibt es das Satyrspiel der europäisch-internationalen "Heß"-Graffitisprayer, jedenfalls in Rom habe ich so etwas auch gesehen.
natürlich war das eine siegerjustiz,o.hast du mitbekommen das die kriegsverbrechen der allierten zur sprache kamen,geschweige denn zur aburteilung.
zumal gesetze geschaffen wurden ,die rückwirkend angewandt wurden.
wenn es eine wende in der völkerrechtsepoche gewesen wäre,hätten sämtliche amerikanischen präsidenten vor ein solches tribunal gehört.
Ike auch? Reagan und Bush senior? Bill Clinton? Scheint mir ein bißchen zu pauschal geurteilt.
eisenhower ,besonders u.alle anderen auch besonders.
natürlich ist das pauschal,das war nürnberg auch.
Google mal nach dem von mir genannten Wennerstrum. Aber wie soll es Gerechtigkeit für den Hitler geben mit seinem Himmler? Sicher hätte der Arzt Karl Brandt nicht gehängt werden dürfen, und der eine oder andere auch noch. Aber der Otto Ohlendorf 1951 - der 1946 in aller Ruhe ausgesagt hatte, vor lauifgendem Mikrofon und Kamera, daß er 1941 90000 Juden hinter der Südostfront hat erschiessen lassen, Kinder inbegriffen? Die haben in Nürnberg doch jedenfalls sehr ins Einzelne gehend Einzelverantwortungen festzustellen sich bemüht.
Sonst meine ich ja auch, daß nach Rückwirkung geurteilt worden ist und man mit den Prozessen insgesamt als Deutscher nicht sehr glücklich sein kann. Besten.
ich meine ja nicht damit das nürnberg falsch o.verkehrt war.
Na, Einiges schon, da war bei den vorher aufgestellten Prozessregeln schon "rückwirkend rechtsschöpfende Politik" am Werk, nenne man es universalen Anspruch erhebende Natur- und allgemeines Menschenrecht. Auch das Fehlen einer Berufungsinstanz. Aber selbst Einstimmigkeit beim Strafmaß garantiert nicht die richtige Strafentscheidung, so ist also zweifellos einige Male fehlerhaft mit Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit gehängt worden, und Dönitz hätte gewiß trotz Führereid und -verehrung freigesprochen werden müssen (was nicht heißt, daß er noch weiter als Politiker hätte wirken sollen. Aber sowas kam für 99 Prozent der Deutschen in der Verfassung von 1945 bis 1990 ohnehin nicht mehr in Frage.
da gebe ich dir sehr wohl recht.
aber bei dönitz bin ich mir nicht so sicher.
Und Raeder, Jodl, Karl Brandt, Ernst von Weizsäcker.?