Nutzungsentschädigung kindesunterhalt abgezogen werden

Meine Eltern leben seit ca. 6 Monaten getrennt. Sie verdienen ungefähr, sie blieb im gemeinsamen Haus, er bewohnt nun eine Mietwohnung. Ich bin 23 J./ Studentin. Er will nun weniger Unterhalt zahlen, weil meine Mutter ihm bisher keine Nutzungsentschädigung zahlt. Ist das rechtens? Wurde das in der neuen Düsseldorfer Tabelle "mitbeschlossen"?

1 Antworten zur Frage

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Kann die Nutzungsentschädigung vom Kindesunterhalt abgezogen werden?

Der Unterhaltist für dich! Nicht für deine Mum, aber nehmt euch einen Anwalt. Alles andere muß ja sowieso geklärt werden. Aber mit dem Unterhalt für dich hat das nix zu tunj.
Nein, das was dein vater finanziell mit deiner mutter zu klären hat, berührt nicht deinen unterhalt.
der muß in voller höhe gezahlt werden