Notwehr wie weit geht

Ich hab zwei grundlegende Fragen: 1.:Wie weit bezieht sich die Notwehr? Darf man die Person, die einen angreift, auch töten? oder wie weit geht das nur? 2.:Zählt zu einem Angriff auch das Festhalten? Also kann ich jemanden, der mich festhält, im Sinne der Notwehr schlagen bzw. verletzen?

8 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1558 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Notwehr-Wie weit geht das?

schau mal hier bei diesem Link, der beantwortet so einige Fragen
Notwehr
1. wenn er das ziel hat dich zu töten darfst du ihn zuerst killen, was ich dir auch empfehlen würde wenn er dich aber nur schubst, darfste nicht gleich das schrotgewehr rausholen und ihm den schädel wegblasen
2. kannst dich aus der situation befreien so, wie du es schaffst. also wenn dich nen kleiner pimpf festhält würd ich ihm nicht gleich einen kick in die weichteile verpassen. ist er aber deutschlich stärker als du, darfst du ihn natürlich auch härter rannehmen.
Ja, du darfst beides. Wenn dich eine Person angreift darfst du ihm im schlimmsten fall auch töten.
wenn er dich festhält darfst du dich auch wehren
ja töten, wenn er auf dich zielt und du polizist bist.
wenn er dich festhäl musst du ihn festhalten, aber die zivilrechtlichen probleme wie schmerzensgeld musst du dennoch zahlen auch, wenn du strafrechtlich nicht beklangt wirst. würde lieber auf notwehr verzichten, denn das kann schnell in die hunderttaiusend euro gehen! und du bist dein leben lang finanziell ruiniert
Notwehr bedeutet, dass du Gewalt anwenden darfst, um dich selbst zu schützen.
Im Extremfall kann es auch dazu kommen, dass du den Angreifer tötest, ja.
Allerdings ist es wichtig, dass du wirklich nur so weit gehst, wie es unbedingt nötig ist, um dich selbst ausser Gefahr zu bringen.
Sobald du selbst dein Gegenüber angreifst, oder weiter auf ihn einschlägst etc. obwohl du nicht mehr gefährdet bist, machst du dich selbst strafbar.
Und ja, wenn dich jemand gegen deinen Willen festhälst, darfst du dich natürlich wehren.
Aber es ist eben wichtig, dass deine Reaktion immer in einer Relation zum 'Angriff' steht - sprich du darfst niemandem ein Messer in den Baum rammen, weil er dich am Arm hält
Ja du darfst die Person notfalls auch töten. Aber NUR wenn es absolut anders nicht geht. Dh die Notwehr muss immer angemessen sein. Also wenn dich zb Einer festhält darfst du ihn nicht gleich umbringen. Und ja Festhalten ist auch ein Angriff, letztlich alles was du nicht willst. Was ganz wichtig ist, wenn du jemanden verletzt hast und er zB am Boden liegt musst du sobald du in Sicherheit bist den Rettungsdienst für ihn rufen.
Sobald du angegriffen wirst handelst du ja schon allein um dich zu verteidigen und das ist Notwehr alles was du dann tust ist eigentlich egal es ist Notwehr.
Das ist leider nicht ganz richtig; §230 BGB zieht dabei Grenzen:
Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. (BGB - Einzelnorm
Aus § 227 BGB (BGB - EinzelnormBGB - EinzelnormBGB - Einzelnorm - Irrtümliche Selbsthilfe) beachten:
Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.
Sprich: Wenn du jemanden zusammenschlägst, der eigentlich keine Gefahr darstellt, bist du verpflichtet, ihn zu entschädigen.

Wie weit geht Notwehr?

Notwehr kann bis zur Tötung des Angreifers gehen, dabei wird allerdings unterschieden ob man nur einmal in Notwehr zugestochen, geschossen oder sonstwas hat oder ob man es wirklich auf den Tod der Person abgesehen hatte, indem man öffters zustach oder schoss
Es geht noch weiter im StGB:
"§ 33 StGB: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."
Und grundsätzliches zur Notwehr: Es spielt keine Rolle, ob man öfter zusticht / schießt, um sicher zu gehen den Angreifer letztlich auch zu töten um den Angriff abzuwehren. Entscheidend ist die Zielrichtung der Verteidigung. Nämlich in diesen Moment den rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Wenn es einem geboten erschien den Angreifer dann auch töten zu müssen, wird man nicht bestrafft.


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


gesetzbuch
Gesetz: gibt es eine Gesetzesgrundlage zum Transport von Hunden in privaten PKW?

- dass eine Ladung gesichert ist und Hunde gelten im Verkehrsrecht als eine solche Ladung. Ein Verstoß wird mit einem Bussgeld -- Gepäcksicherung? Ein Anruf bei der Polizei hat mich leider nicht weiter gebracht. Eine formale Anschnallpflicht gibt es in Deutschland -- Gurtschloss,was sehr vernünftig ist. Fazit.-Hunde fliegen wie Geschosse durch den Pkw bei einem Unfall und verletzen -


notwehr
Wie sieht es mit Notwehr bei sexueller Belästigung innerhalb eines Geschlechts aus?

Darf eine Frau eine weitere Frau k.o. schlagen, wenn diese mit Anzüglichkeiten -- diese mit Anzüglichkeiten beginnt und dann drohend wird? Notwehrhandlungen sind nicht geschlechtsspezifisch. Es ist aber -