Notar umschlag versiegeln aufbewahren ohne über inhalt informiert

Grundsätzlich ist es möglich, einem Notar einen verschlossenen Umschlag zu übergeben, mit dem Hinweis, dass dies das Testament svon einem sein soll. Dann kann der Notar annehmen, tut es in einen Verwahrumschlag und versiegelt es. Es ist aber dann dem Amtsgericht zu übersenden. Was mein Vorschreiber geschrieben hat kann ich leider nicht voll bestätigen. Denn die Eröffnung einer letztwilligen Verfügung erfolgt immer! durch das Amtsgericht. Nicht durch einen Notar! Der Notar gibt es also nur weiter.

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Darf ein Notar einen Umschlag versiegeln und aufbewahren ohne über den Inhalt informiert zu sein?

Ja darf er, auch wenn er eigentlich wissen sollte, was er versiegelt. Du kannst bei deinem Notar auch einen Umschlag hinterlegen, den er dann versiegelt, und verfügen, dass dieser z.B. im Falle deines Ablebens vor den Hinterbliebenen vom Notar verlesen werden soll, oder dass der Notar diesen Umschlag dann einer bestimmten Person übergeben soll.
Möglich ist es, wenn auch nicht üblich.