Nicht haribo fruchtgummie bärenform geben
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Darf es eigentlich "Nicht-Haribo-Fruchtgummie" auch in Bärenform geben?
Allgemeine Formen kann man sich nicht schützen lassen.
Um beim Beispiel zu bleiben: Es gibt auch von anderen Herstellern Gummiteddys z.B. Trolli oder aus dem Reformhaus die angeblich gesünderen ohne Zucker.
Nur der name Goldbär ist als Markenname geschützt.
Die spezielle Form des Goldbären ist geschützt, d.h. alle anderen sehen etwas anders aus, weil es sonst Plagiate wären.
Die "nachgemachten" Produkte müssen so gestaltet werden, dass sie mit dem Original nicht verwechselt werden können.