Negative beleidigung straftat
Negativ meine ich mit es gibt keinen namentlich Beleidigten, z.B.
"Ihr seid alle Vollpf* und A* und ganz besonders *., ausser all die, welche keine sind
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Gibt es "negative Beleidigung" als Straftat?
Oder besseres Beispiel. das Buch "Nieten in Nadelstreifen" assoziiert, dass Nadelstreifenträger Nieten sind. ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
Nein, es gibt nur die 'Beleidigung' an sich. negativ ist eine Beleidigung ohnehin immer.
In welchem Zusammenhang meinst Du Deine Frage? Was ist für Dich eine negative Beleidigung? Eine Beleidigung an und für sich ist eine Straftat, wenn sie zur Anzeige kommt. Da meiner Meinung nach eine Beleidigung von Natur aus negativ gemeint ist, beantworte ich Deine Frage mit ja.
Wenn Du einen anderen Zusammenhang meinst, dann einfach ergänzen.
Zu Deiner Ergänzung: In der Hinsicht ist es irgendwie schwierig ein Opfer auszumachen. Klar wenn so eine Beleidung vor einer Gruppe ausgesprochen wird, kann jeder in der Gruppe sich angesprochen fühlen und entsprechend reagieren. Denn letztlich gilt die Beleidigung dann jedem und so er sich beleidigt fühlt, kann er auch Anklage erheben. Ob so eine Klage letztlich Erfolg hat oder wegen Nichtigkeit eingestellt wird, kann ich Dir nicht beantworten.
Hmm eine negative Beleidigung wäre dann wieder ein Lob. Also wenn ich zu dir sage, du bist kein Rindvieh, dann hae ich dicch nicht beleidigt.
Wenn ich allerdings sage, du kannst nicht ganz sauber sein oder du hast kein Hirn zwischen den Ohren, dann kann man das schon als Beleidigung auffassen.
§ 185 StGB Beleidigung - dejure.org
Wenn du das in eine Rockerkneipe reinscchreist, dann hast du schlechte Karten. Nein, das is keine persönliche eleidigung. Kann aber uner Umständen einen anderen Strafbbestand erfüllen, wenn du z. B. eine ganze Volksgruppe beleidigst.§ 130 StGB Volksverhetzung - dejure.org
Das Nieten in Nadelstreifen hat keine Beleidigung.
Man kann jemanden wegen "persönlicher Beleidigung" verklagen, negativ sind Beleidigungen ja immer, also wäre das doppelt gemoppelt. Eine "persönliche Beleidigung" kann man zur Anzeige bringen, das ist eine Straftat. Ob sie allerdings dann wirklich verfolgt wird, hängt von den Unmständen und der Schwere der Beleidigung ab. Die Gerichte sind überlastet und geben sich mit Bagatelldelikten gar nicht mehr ab, habe ich selbst erlebt, und da ging es um einen kleinen Sachschaden, den mir jemand mutwillig zugefügt hatte