Nachtrag frage sitzen bleiben grund fehltage
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Nachtrag zur Frage: "Sitzen bleiben auf Grund zu vieler Fehltage?
Dein Lehrer ist nicht ausschlaggebend, sondern der Schuldirektor als dessen Vorgesetzter. Bitte diesen um ein Gespräch.
Eine Versetzung ist ja keine unwichtige Sache, daher würde ich Dir erstens abraten, Deine Informationen allein auf einem Frageportal nicht-abschätzbarer Qualität zu klären, und zweitens, auch noch mit einem ausgedruckten cosmiq zum Lehrer zu gehen.
Wenn Du etwas ausdrucken willst, dann den maßgeblichen Paragraphen 3 der "Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an
Gymnasien der Normalform und an Gymnasien in Aufbauform mit Internat"
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Kommst Du mit cosmiq, wird der Lehrer empfinden, Dir fehle der Ernst oder die Medienkompetenz.
Ich sehe in diesem Paragraphen keine Beschränkung auf die G9, aber aller Erfahrung nach wird der Lehrer wissen, wovon er spricht.
Klären kannst Du das Problem, indem Du Dir anhörst, was ein Lehrer/eine Lehrerin Deines Vertrauens dazu sagt, wenn Du ihn/sie nach der juristischen Grundlage für die Entscheidung fragst.
Da die Situation allgemein verworren scheint wäre es auch nicht falsch, zu dieser Frage einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Eine Erstberatung kostet zwischen 100 bis maximal 190€, und so viel sollte Dir Deine Versetzung wert sein.
der 9a gibt was her, trifft aber auf ihn nicht zu.
Ich wollte ja auch den Paragraphen 3 ausdrucken, mit Cosmiq kommt man garantiert nirgendwo weiter
Sehr gut.
Das gestrige Anrufhirngespinst hilft garantiert nicht weiter.
Ich würde die dortige Gesetzeslage ausdrucken.
Da gibt es einen § 9 a
Übergangsregelung
Schüler im neunjährigen Bildungsgang der Klassen 6 bis 10 des Gymnasiums, die in dem Jahrgang sind, der dem allgemeinen achtjährigen Bildungsgang vorausgeht, und die in die nächsthöhere Klasse nicht versetzt werden, wechseln nach Entscheidung der Klassenkonferenz in die entsprechende oder in die nächstniedrigere Klasse des achtjährigen Bildungsganges. Sie wechseln in die entsprechende Klasse, wenn nach ihrem Lern- und Arbeitsverhalten sowie nach Art und Ausprägung ihrer schulischen Leistungen in den einzelnen Fächern erwartet werden kann, dass sie dort den Anforderungen entsprechen werden. Der Übergang in die entsprechende Klasse des achtjährigen Bildungsganges bleibt bei einer Entscheidung nach § 6 Abs. 1 außer Betracht.
Und der bedeutet: Wenn Du ein G9 Schüler bist bleibst Du in der Zehnten, ABER Du schwenkst dann auf G8 um mit dem Ergebnis, daß Du im gleichen Jahr fertig wirst, wie wenn Du versetzt würdest und weiter G9 machst.
Weiß nicht, ob das bei Dir der Fall ist.
Du könntest aber auch sagen, wildfremde Internet-User hätten den Kultusminister angerufen und ihnen wurde bestätigt, daß der Lehrer Unrecht hat
Das war ein wenig zu kompliziert, sorry xD Also, ich bin in G8 eingeschult worden und bin momentan immernoch im G8.
Dann bist Du kein Fall für den 9a. Was bleibt ist die Antwort von PhyberOptik.
Gültig ist der velinkte Text der Verordnung durchaus:
"Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2016