Nach wieviel jahren steht neuer teppich
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Nach wieviel Jahren steht einem ein neuer Teppich zu
Teppiche gehören nicht zu Schönheitsreparaturen und sind, sofern sie in der Wohnung vorhanden waren, Sache des Vermieters.
Man geht bei Teppichen von einer durchschnittlichen Nutzungszeit "bei mittlerer Art und Güte" von 10 Jahren aus.
Einen anteiligen Ersatz kann der Vermieter nur dann fordern, wenn über den gewöhnlichen Gebrauch hinaus Brand- oder Rotweinflecken im Teppich sind.
Weiterführende Informationen siehe hier:
http://www.mieterbund.de/1001.html?&0=
Berliner MieterGemeinschaft, Mieterverein- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Hier noch ein Nachtrag:
"Streit um Teppichboden: 'Übermäßige Abnutzung' eines Mietgegenstands muss der Vermieter nachweisen
Als die Mieter auszogen, gab es Streit um die Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter stellte sich auf den Standpunkt, ihm stehe ein Teil davon als Schadenersatz zu, weil die Mieter den Teppichboden übermäßig strapaziert und außerdem vor ihrem Auszug nicht gereinigt hätten.
Das Landgericht Görlitz fand seine Gegenforderung unbegründet. Solange ein Teppichboden in gewöhnlichem Maß abgenutzt werde, falle das ihm als Vermieter zur Last. Denn schließlich vermiete er ihn mit und kalkuliere die Miete so, dass er von den Einnahmen auch die Mietsache instandhalten könne. Wenn er jedoch behaupte, die Mieter hätten den Teppich über Gebühr strapaziert, müsse er das nachweisen.
Das sei ihm aber nicht gelungen und auch sein Vorwurf, die Mieter hätten ihre vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt, den Teppich zu reinigen, sei nicht haltbar. Keinesfalls seien Mieter verpflichtet, den Boden von einer Fachfirma reinigen zu lassen. Die Hausmeisterin habe bestätigt, die Mieter hätten den Boden mit einem Nasssauger gereinigt. Teppiche mit einem 'handelsüblichen Staubsauger' zu bearbeiten, genüge schon, um der Verpflichtung aus dem Mietvertrag nachzukommen. Urteil des Landgerichts Görlitz vom 9. August 2000 - 2 S 4/00"
Mietrecht & Sonstiges
Super, , das hilft mir schon weiter. Denke, das ich nicht drumherrum komme das ich was zahlen muß. Leider hat mein Sohn ein kleines Brandloch verursacht, und meine Tochter hat beim Haare färbe etwas Bleichmittel auf den Teppich tropfen lassen.Aber ich denke, das ich nicht den vollen Betrag erstatten muß.
Vom Neuwert ist nicht mehr auszugehen, nur Zeitwert. Ich würde mal schätzen, nach 8 1/2 Jahren max. 15 %.
Im Zweifelsfall würde ich mal zur Mieterberatung gehen.
Man kann auch online einen anwalt befragen:
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Viel Erfolg
Du hast überhaupt kein Recht auf einen neuen Teppich, es sei denn Du hättest dies über eine Sondervereinbarung im Mietvertrag geregelt oder der Teppich gehört zu einer Luxusausstattung der Wohnung, was sich auch auf den Mietzins auswirken würde.
Also wenn Dein Mieter meint "Nein ich möchte diesen Teppich nicht kaufen" hat er vollkommen Recht.
Da ist das Recht ein wenig verwaschen und wird gerne im Streitfall unterschiedlich interpretiert. Wenn der Teppich bei Einzug neu war, wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um einen Ersatz oder Teilersatz herum kommen. War der Teppich allerdings nicht neu, sieht die Rechtsprechung allenfalls anteilige Kosten vor.
Leider war der Teppich neu.aber trotzdem für die Info
Ich denke du musst den Teppich nicht neu verlegen lassen. Wenn er nach 81/2 Jahren abgenutzt ist und auch so aussieht, ist das eine ganz normale Nutzung und der Vermieter muss den Teppich selbst neu verlegen lassen für den nächsten Mieter.
Einen Teppich mußt Du Dir schon selbst kaufen.