Nach welchen kriterien wurden euro länder ausgewählt
Es müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die durch die so genannten Maastrichter Konvergenzkriterien definiert werden.
Diese legen Mindestbedingungen in den Bereichen Inflation, langfristige Zinssätze, Haushaltsdefizit, Staatsverschuldung, Wechselkursstabilität und der rechtlichen Vereinbarkeit der Zentralbankgesetze fest.
Überprüft werden die Anwärterstaaten alle zwei Jahre oder auf deren Antrag durch die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank.
Die Erfüllung aller Kriterien zum Bewertungszeitpunkt ist zwingende Voraussetzung für einen Beitritt.
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