Nach neuen rauchergesetz möglichkeit verein weitergeraucht werden
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Gibt es nach dem neuen Rauchergesetz eine Möglichkeit, dass im Verein trotzdem weitergeraucht werden darf?
Wo finde ich denn den Gesetzestext und die ganzen Regelungen zum Nachlesen?
Es gibt zum Beispiel in unserer Nähe eine Gaststätte, die wegen des Rauchverbotes geschlossen wurde und nun als Raucherclub des Rauchervereins Blablabla wiedereröffnet hat. Mit demselben Pächter als Gastwirt, versteht sich. Die haben also auch ihre "Lücke" gefunden, in der weitergeraucht werden darf. Die ich übrigens in diesem Fall in Ordnung finde, denn als Nichtraucher kann ich auf den Besuch eines Raucherclubs gut verzichten.
Wenn allerdings der Verein der Kleingärtner oder der örtliche Sportverein eine Lücke nutzen wollen, bei Versammlungen das Rauchverbot zu umgehen, finde ich das sehr fragwürdig. Das nichtrauchende Vereinsmitglied wird ja an der Teilnahme gehindert, wenn es sich nicht dem Rauch aussetzen mag.
Das Gesetz ist ja noch relativ neu. Mal abwarten, wie die zahlreichen Klagen, die es schon dazu gibt, entschieden werden.
Hier kannst Du dir die Gesetzetexte der einzelnen Bundesländer anschauen:Nichtraucherschutz / Nichtraucherschutzgesetz - Infos
Das funktioniert solange bis sich ein Nichtraucher beschwert, wenn z.B. im verein 50 raucher sind und 20 Nichtraucher, so können sie das rauchverbot durchsetzen, denn sie müssen sich nicht dem rauch aussetzen lassen, notfalls austreten und Vereinsgebühren zurückverlangen
Es kann nicht ein Vereinszweck sein, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu ruinieren, also kanns auch nicht in der Satzung stehen. Und daher gelten die allgemeinen Gesetze.
Laut Gesetz wenn es Vereinsveranstaltungen sind und auch wirklich nur Vereinsmitglieder zutritt haben kann der Verein selber entscheiden ob Rauchverbot oder nicht, sobald es aber öffentlich ist gilt hier ein Rauchverbot.
Wenn ein Verein gemeinnützig ist, kann er nicht über ein Rauchverbot-gebot abstimmen! Und zwar gilt dies in allen Bundesländern.
Wenn der Verein aber z. B. sich wo trifft und das eine geschlossene Gesellschaft ist darf der Verein entscheiden, wenn es öffentlich ist dann dürfen sie nicht entscheiden aber bei einer geschlossenen Gesellschaft schon so ist es zumindest in den meisten Bundesländern.
Ein gemeinnütziger Verein kann keine geschlossene Versammlung abhalten
Wenn ein Verein gemeinnützig ist, kann er nicht über ein Rauchverbot-gebot abstimmen