Nach erstellung abwasseranschlusses keine rechnung welche verjährungsfristen gelten
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Nach Erstellung des Abwasseranschlusses kam keine Rechnung! Welche Verjährungsfristen gelten hier?
Es gibt auf jeden Fall eine rechtsgültige Verjährungsfrist. Diese ist vom Ende des Jahres der entstandenen Schulden an 3 Jahre . Eine Frist, nach der du deinem Schuldner das Geld nicht mehr geben brauchst , dich aber auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen musst. Wenn der Fall aktuell ist, sind die Schulden also am 1.Januar 2011 verjährt, sofern du dich auf das sogenannte Leistungsverweigerungsrecht berufst, wenn der Gläubiger ab diesem Zeitpunkt Geld sehen will.
Wenn es geringe Schulden sind, würde ich also eher zahlen.