Möbel kw8 versprochen nicht geliefert ist kürzung zahlung möglich
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Möbel für KW8 versprochen und noch nicht geliefert. Ist kürzung der Zahlung möglich
Richtig, du musst den Lieferanten erst "in Verzug seutzen", und zwar ihm eine Nachfrist setze, aber bitte nicht "in 10 Tagen" oder so, sondern gib ein genaues Datum an:
"Ich gebe Ihnen eine Nachfrist bis zum 25. März 2008. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, trete ich vom Vertrag zurück und mache Schadenerstz geltend ".
Viel Erfolg