Muß versicherung zahlen vermieter
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Hallo!Muß meine Versicherung zahlen oder die von meinem Vermieter?
Mein Hausmeister hat gesagt das es ein verstopfter Dachablauf war
Das muß die Gebäudeversicherung deines Vermieters übernehmen
Eindeutig, dass entweder der Vermieter od. die Gebäudeversicherung zahlen muss
Der Vermieter hätte den Dachschaden beheben müssen, deine Versicherung wird da nicht zahlen, weil es Verschulden des Vermieters ist.
Das zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters.
Wer hatte die Verpflichtung, das Laub aus dem Dach zu entfernen?
Gegebenenfalls tritt dann die Hausrat- oder Haftpflicht desjenigen dafür ein.
Dennoch stellt sich die Frage, wie ein Verstopfter Abfluss zu einem Dachschaden führt, da das Wasser normalerweise überläuft und sich seinen Weg nach unten sucht - nicht nach oben.
Normalerweise wird bei soetwas die Seitenwand nass, aber eben nicht das Dach.
Ok, sorry, Flachdach habe ich überlesen.
die Versicherung des Verursachers.
Wenn der Vermieter für den Dachschaden haften muß, dann muß seine Versicherung bezahlen. Allerdings seit ihr zur Schadenminimierung verpflichtet. Wenn ihr also wußtet, dass es hereinregnen wird und nichts unternommen habt, um die Möbel zu retten, dann habt ihr eine Teilschuld.
Es kommt also darauf an, wie der Schaden entstanden ist.
Im Zweifel einfach beiden Versicherungen den Schaden anzeigen. Dabei bitte nicht den Hinweis auf die jeweils andere Versicherung vergessen. Die könnten ansonsten einen Betrugsversuch wittern.
Zuerst ist zu klären, wie der "Dachschaden" entstanden ist.
War dies durch Strum, Hagel, Schneedruck, usw., wofür Versicherungsschutz angeboten wird, dann ist als nächstes zu klären, ob auch ein entsprechender Versicherungsvertrag vorhanden ist.
Wenn ja, dann darf es ohnehin keine Probleme geben ,
Bis hierhin ist noch alles klar, ja?
Besteht kein solcher Versicherungsvertrag, oder ist der Schaden durch bloße Alterung entstanden, dann kann auch keine Gebäudeversicherung etwas zahlen.
War der Schaden für den Gebäudeeigentümer nicht offensichtlich vorhersehbar, so besteht auch wenig Aussicht, diesen für den Schaden an der Tapete haftbar zu machen.
Und nicht nur das. wenn die Instandhaltungskostenrücklage nicht hoch genug ist, um die Schadensreparatur daraus vollständig zu bezahlen, darf der Hauseigentümer diese darüberhinausgehenden Kosten im Rahmen der Akonto-Vorschreibung für IK bei den Mietern einheben.
Im Zweifelsfalle: Einen Fachmann des Mietrechts befragen
Nachtrag:
Für den Fall, daß keine Gebäuderversicherung (aber ein eigetnlich versichertes "Dachschaden"-Ereignis) besteht, ist zu prüfen, ob die eigene Hausrats-/Haushaltsversicherung das Schadensereignis deckt - denn dann gibt's ev. aus dieser heraus eine Entschädigung (leider weisen Deutsche Hausratsversicherungen aber nur in den wenigsten Fällen einen Versicherungsschutz für "Sturmschaden" für das Inventar - Ereignisse wie oben beschrieben - auf).
Zu Deiner Ergänzung staplerjo:
Prüfen, ob Rückstau von Niederschlägen in dem Gebäudeversicherungsvertrag enthalten ist.
Falls nicht, empfehle ich Dir, mit dem Gebäudeeigentümer/Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuweisen, daß
Kontrolle der Dachabläufe nicht Dir sondern dem Eigentümer/Verwalter/Hausmeister zuzuordnen ist.
Falls es sich also um ein Versäumnis dieser handelt, sind die Kosten also denen anzulasten bzw. deren Haftpflichtversicherung.
Sollte es sich tatsächlich um einen Sturmschaden handeln sind Gebäudeteile der Wohnung über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, so eine besteht.
Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die entstehen, wenn durch Sturm eine Öffnung im Gebäude geschaffen hat und durch den Sturm direkt oder eindringenden Regen Hausratgegenstände beschädigt werden.