Muß icheinen downloadvertrag 10 jähriger sohn abgeschlossen bezahlen
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Muß icheinen Downloadvertrag den mein 10 Jähriger Sohn abgeschlossen hat bezahlen?
Ich muss mich korrigieren:
So gesehen dürfen Minderjährige schon Vertäge abschließen.
Siehe z.B. Ausbildungsvertrag,.
aber bei Minderjährigen MUSS eine Unterschrift der Erziehungberechtigten vorliegen.
Nein, da dein Sohn noch minderjährig ist, gilt er als nicht geschäftsfähig. Daher ist dieser Vertrag Null und Nichtig.
Lies das hier mal.
Sonst muss ich meinen Vorrednern zustimmen
ich befürchte, Du könntest heranzgezogen werden
Das ist meines Wissens noch eine rechtl. Grauzone.
Auf jeden Fall einen Anwalt anfragen.
Vielleicht konnte man beim Vertragsabschlussformular im Internet gar nicht angeben, dass man,wie Ihr Sohn 1998 geboren ist. Vielleicht musste man einen Geburtsjahrgang über 18 angeben. Wenn das so ist, ist der Vertrag eigentlich rechtens - und wenn Ihr Sohn nicht das Alter der Eltern, sondern irgendeines angegeben hat, könnte man Sie sogar wegen Urkundenfälschung oder so was anklagen.
Vielleicht sollten Sie sich mal bei der Polizei vor Ort darüber beraten lassen.
Nein, musst du nicht - der Link führt zu nem Brief von der Verbraucherzentrale - den für dich umformulieren und WICHTIG: Per Einschreiben! an die "mahnenden" schicken! Dann hast du in der Regel Ruhe. Ausserdem solltest du die Verbraucherzentrale informieren
Meine Tochter hatte einen Download-Vertrag über´s Handy. Ich war bei der Verbraucherzentrale und schließlich auch beim Rechtsanwalt. Hilft nix. Ich musste zahlen, weil Kinder keinen Handyvertrag abschließen dürfen. Und weil ich selbst schuld bin, weil ich nicht wusste, dass so etwas überhaupt existiert und dass man das Internet und Kurzwahlnummern im Handy auch sperren kann.