Miteigentumsanteil am grundstück einfamilienhaus nachteile
Ein Bekannter möchte ein Einfamilienhaus kaufen. Das Haus steht auf einem Grundstück zusammen mit dem älteren Haus des bisherigen Besitzers. Statt eines fixen Teils des Grundstücks soll er einen Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück bekommen.
Welche Nachteile können dadurch entstehen? Spricht rechtlich etwas gegen eine Trennung des Grundstücks in zwei Teile, z.B. durch Festlegung der Anzahl und Größe von Wohnparzellen durch die Stadt? Optisch und in Bezug auf eine Grenzziehung ist es kein Problem, eine Nutzung des Gartens des neuen Hauses durch den Eigentümer sei nicht beabsichtigt.
Rechts im Bild das alte Haus, in der Mitte das neue inkl. Doppelgarage.
um fachkundige Auskunft, "ich schätze mal." oder "ich denke." nützt nichts.
3 Antworten zur Frage
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Miteigentumsanteil am Grundstück bei Einfamilienhaus: Nachteile?
Bitte kein Miteigentumsanteil. Das kann in den finanziellen Ruin führen.
Es beginnt damit, dass wir sofort eine Grundstückseigentümergemeinschaft haben, die für alle Lasten gemeinsam haften. Will man zu irgendeiner Zeit seinen Anteil verkaufen - geht das einfach nicht. Der anderer Eigentümer muß dem Verkauf zustimmen. Da er ja ebenfalls Eigentümer ist, hat er das Vorkaufsrecht und wenn er ablehnt kann man nur über eine Zwangsversteigerung diese Gemeinschaft wieder auflösen. Also zwingend Finger weg.
Dringend das Grundstück teilen lassen. Leider erkennt man auf dem Bild fast nichts.
Zuwegung gesichert? Grunddienstbarkeiten geklärt? Grundbuch sauber in Abt. I bis III?
Am besten Du mailst mir die Flurkarte und den Grundbuchauszug. Dann kann ich etwas für Dich tun.
Wir hatten so ein Haus gekauft. Das Grundstück wurde damals neu vermessen und aufgeteilt und ins Grundbuch eingetragen. Da gab es gar keine Probleme. Miteigentumsanteil erscheint mir kompliziert.
alles gesehen. Schönes Haus, Wohnzimmer gen Süden ausgerichtet - gut. Was das Haus und dessen Zustand betrifft - einen Bausachverständigen beauftragen - teuer, aber immer lohnenswert. Zum Kaufpreis kann ich leider nichts sagen, da mir der Bodenrichtwert sowie der umbaute Raum des Hauses fehlt - ist ja auch nicht so wichtig.
Nun, das Grundstück teilen lassen - nichts anderes. Sofern der Weg in dessen Besitz bleiben sollte, dann muß im Grundbuch des Alteigentümers in Abt. II eine Grunddienstbarkeit zu Deinen Gunsten eingetragen werden. Besser noch - es wird Dein Weg. Dann gibt es keinen Streß. Bei Fragen: [email protected]
Viel Glück
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