Mitbewerber abmahnen ohne gewerbe

Hallo. Ich vermiete gewerblich Produkte. Ich fand eine Privat Person, die auch eines meiner Produkte zur Vermietung gestellt hat, in meinem Umfeld. Diese Privatperson könnte mir Kunden abwerben. Wie muss ich handeln. Gibt es eine Möglichkeit ohne Anwalt?

4 Antworten zur Frage

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Mitbewerber abmahnen? Ohne Gewerbe

1.) Feststellen, ob diese Person ein Gewerbe ausprobiert, dann darf er das 3 Monate ohne Gewerbeanmeldung tun. Stellt sich heraus, dass das versuchte Gewerbe funktioniert, kann er es 3 Monate rückwirkend zum Gewerbe anmelden. Dies zur Info.
Bevor dieser Sachstand nicht geklärt ist, würde ich die Finger von einer Abmahnung lassen. Im übrigen ist das Wettbewerbsrecht so kompliziert, dass ich das ohne juristische Unterstützung nicht machen würde.
Ist der Punkt geklärt, könnte ein Anwalt mit Zusendung seiner Gebührenrechnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für seinen Mandanten einfordern. Kommt die nicht zurück, muss er klagen. So wäre der normale Weg.
Gut,du könntest ihm den Mietvertrag aufkündigen,aber mit welchem Ziel?
Du bekommst doch deine Einnahmen von diesem Kunden und der muß billiger als du sein,sonst kommt sein Kunde zu dir.
Ist es nicht egal,von wem du dein Geld bekommst? Im Moment sieht es doch für dich finanziell günstiger aus.
Was immer dein Mitbewerber da treibt und um welche Produkte es sich auch handelt,du "kriegst" ihn mit einer Anzeige.Hast du einen Zeugen,der bestätigen kann,daß er für die Weitervermietung vom anderen Geld bekommen hat,betreibt er ein unangemeldetes Gewerbe.
Dann löst sich dein Problem von selbst.Aber vielleicht hat er nur geliehen-du müßtest das Gegenteil beweisen können.
Mit deinem Satz ".könnte." kommst du rechtlich nicht weit,ist eine Vermutung.Erst wenn dir Schaden entstanden ist durch sein nichtgewerbliches Schaffen,hättest du eine Chance.
Ich verstehe.
Die Person vertreibt sein Angebot auf diversen Kleinanzeige online Märkten und eine Subdomain Website.
Die Preise sind weit aus günstiger als meine, komnmt daher, weil er keine laufenden Kosten hat. Ich werde einfach mal einen Brief verfassen.
Na super,da hast du doch den Beweis!
Lat deinem eigenen Kaufvertrag und dem mit ihm geschlossenen Mietvertrag mußt du nur noch beweisen,daß es deine Produkte sind.
Wenn er keine anderen haben könnte,umso besser.Damit gräbst du ihm das Wasser ab.Bedenke aber,daß du damit sofort und gleich auch einen Kunden verlierst.
Ich habe mich wahrscheinlich schlecht ausgedrückt. Es ist nicht mein Produkt welches er vermietet.


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