Minderjähriger unter begleitung erwachsenen diskothek wie lange

Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen. JuSchG - Einzelnorm

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Darf ein Minderjähriger unter Begleitung eines Erwachsenen in eine Diskothek? Und wenn ja wie lange?

Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmige
JuSchG - Einzelnorm
Aufenthalt in Gaststätten
Gaststätten sind alle Schank- und Speisewirtschaften, nicht aber reine Ausschankstellen für nichtalkoholische Getränke.
Gaststätte: z.B. McDonalds, Dorfcafé, Kneipe
Ausschankstelle: z.B. Stehcafé beim Bäcker
Kinder unter 16 J. ohne Begleitung: Verbot des Aufenthalts in Gaststätten
Ausnahme: Zwischen 5 und 23 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks
Kinder unter 16 J. mit Begleitung: Erlaubt!
16 und 17 J. ohne Begleitung: Erlaubt zwischen 5 und 24 Uhr
16 und 17 J. mit Begleitung: Erlaubt!
Ausnahme: Diese Einschränkungen entfallen bei Veranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe und auf Reisen
Ohne Ausnahme ist Kindern und Jugendlichen der besuch von Nachtclubs und Spielhallen verboten!
Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltung
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind z.B. Diskotheken, Bälle und Veranstaltungen , die so ausgelegt sind, dass getanzt werden soll.
Kinder unter 16 J. ohne Begleitung: Verbot des Aufenthalts bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
Kinder unter 16 J. mit Begleitung: Erlaubt!1
16 und 17 J. ohne Begleitung: Erlaubt bis 24 Uhr
16 und 17 J. mit Begleitung: Erlaubt!
Ausnahme: Dienen die Veranstaltungen der Brauchtumspflege oder der künstlerischen Betätigung, bzw. werden von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe ausgerichtet, dürfen Kinder ohne Begleitung bis 22 Uhr und Jugendlich unter 16 Jahren ohne Begleitung bis 24 Uhr teilnehmen.
Ausnahme: Die jeweils zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
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Quelle: siwi4you
Sorry, hab meine Ansicht vergessen: Laut der Tabelle wirde eine zeitliche Begrenzung aufgehoben, wenn die begleitende volljährige Person ein Elternteil ist!
Viel Spaß
ja, unter 16 bis 22h nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten.
Was willst du denn in Begleitung deiner Eltern in der Disco?
Ha, ha. Nee, mein Freund hat übers Wochenende seinen Sohn hier.Trotzdem.
Guten Rutsch und frohes Neues.