Minderjähriger gbr gründen geht
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Als Minderjähriger eine GbR gründen? Geht das?
Wie kann ich eine GMBH gründen? Geht das auch ohne voll geschäftsfähig zu sein?
Da Ihr beide nicht unbeschränkt geschäftsfähig seid, und damit Eure Eltern für alles haften müsten, bezweifel ich, dass es geht.
Es sei denn, die Eltern unterschreiben den GbR Vertrag auch als Vollhafter.
Ihr wist hoffentlich was ein GbR Vertrag bedeutet
Seit wann muss für eine GbR ein Vertrag geschlossen werden? Es reicht der gemeinsame Unternehmenszweck.
Richtig, Vertragspflicht hat man nicht
Aber aus beruflicher Erfahrung rate ich dringend dazu, denn bei Geld hört oft die Freundschaft auf
Nein, Für eine GBR müßt ihr voll geschäftstüchtig sein.
Eine GMBH könnt ihr gründen oder Euch einfach nur selbstständig machen
Deine Antwort ist unlogisch
Wieso kann man eine GmbH gründen, eine GbR dagegen nicht?
ob beide voll geschäftsfähig sein müssen weiss ich nicht
Ich kann mir sogar vorstellen, dass dass die Eltern als Hafter dafür einstehen können- aber das ist unter Vorbehalt
Bei einer GMBH können die Eltern als Geschätsführer eintreten, bei einer GBR hingegen geht es nur nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und hierfür muss man zwingend Geschäftstüchtig sein
Taifun. Die Antwort von *Schnuffelchen ist gar nicht inlogisch sondern völlig korrekt.
Nein, du musst voll geschäftsfähig dazu sein. Und das bist du mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ja das geht, ob ihr nun jeder einzeln ein Gewerbe anmelden möchtet oder ein Gewerbe für eine GbR-Anmelden möchtet ist dabei egal.
Voraussetzung ist, dass ihr vom Vormundschaftsgericht für eure Tätigkeit als voll geschäftsfähig eingestuft werdet.
Dafür solltet ihr euch jeweils mit einer Formlosen Genehmigung eurer Eltern schriftlich an das zuständige Vormundschaftsgericht wenden. Mit etwas Glück könnt ihr dann eine Woche später anmelden.
Die Antwort von schnuffelchen8972 ist folglich völlig unqualifiziert.
Viel Erfolg.
Für eine GmbH gilt natürlich das gleiche.
Das ist FALSCH. Das was du geschrieben hast gilt ausschl. für eine GmbH aber NICHT für eine GBR
Jepp, sehe ich auch so. Für eine GmbH können die Eltern einstehen für eine GBR nicht