Mieter haus babysitten
ich habe meine Wohnung vermietet und bin mir ziemlich sicher, dass meine Mieterin in der Wohnung babysittet. Das heißt in meinem Haus toben eine Menge Kinder rum, die Balkontüre ist sogar zu Bruch gegangen.
Darf ich das Mietverhältnis aus diesem Grund vorzeitig kündigen?
2 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Darf der Mieter im Haus Babysitten?
Ich denke nicht, dass das eine Mietvertragskündigung juristisch rechtfertigt. Mit welcher Begründung? Ein paar Kinder sind im Haus, dazu noch im Babyalter. die haben aber Riesenkräfte und können Balkontüren ausreissen? Versuch mal zu kündigen, klagt die Mieterin dagegen, wirst Du verlieren.
Was anderes wäre es, wenn die Mieterin dieses Babysitting oder auf Kinderaufpfassen nicht für Bekannte und kostenlos ausführt, sondern ein nicht angemeldetes Gewerbe betreiben würde. Aber dies müsstest Du natürlich gerichtsverwertbar beweisen können. Auch dann nützte Dir Dein Mietvertragskündigungswunsch nicht so viel, das ginge deshalb immer noch nicht, jedoch eine anonyme Anzeige beim Finanzamt. Dann wärst Du die Kinder los. Hoffentlich vermisst Du sie nachher nicht.
Die Kinder sind nicht im Babyalter. Sie sind im Alter von 6-8 Jahren. Es wurden im Garten einige Pflanzen und Hecken zerstört.
Die Kinder werde ich sicherlich nicht vermissen
Es wäre noch zu prüfen, ab wieviel Besuch von Kindern eine nicht mehr vertragsgemässe Benutzung der Wohnung vorliegt. Ich würde in dem Fall doch zu einer Anwaltsberatung bzgl. Mietrecht raten.