Man stellenanzeigen schreiben mann frau stelle sucht

Ich habe mal gehört, dass man das aus irgendeinem "Gleichberechtigungs"-Grund nicht darf. stimmt das? Wenn ja, wie wird es umschrieben, um trotzdem auszudrücken, dass man eben ein bestimmtes Geschlecht haben will?

4 Antworten zur Frage

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Darf man in Stellenanzeigen schreiben, dass man einen Mann/eine Frau für die Stelle sucht?

Nein, es darf in der Stellenbeschreibung nicht drin stehen, dass du nur einem Mann für die Stelle willst. Das verstößt gegen das Gesetz. Es steht dir natürlich letztlich frei, den besten Bewerber zu nehmen. Das sollte auch eigentlich das einzige Kriterium sein und nicht ob Mann oder Frau. Wenn du dagegen verstößt, kannst du verklagt werden
Da gibt es rechtliche Regelungen , um Benachteiligungen aller möglichen Gruppen zu vermeiden
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
vom 14. August 2006
Arbeitsrechtliche Bestimmungen/ 11
Pflichten des Arbeitgebers 2
Zu 1. Anforderungen an Stellenausschreibung, § 11
Es ist ratsam, um Verstöße gegen Benachteiligungsverbot nach / AGG
zu vermeiden:
• geschlechtsneutral zu formulieren in Überschrift und Text
• keine Altersvorgabe zu machen
• Attribute zu vermeiden, die Personen einer bestimmten Personengruppe zugeordnet werden
In der Stellenausschreibung kann man also wirklich nur in ganz begrenzten, begründeten Einzelfällen- siehe Kapaun- sich auf ein Geschlecht beschränken, aber wenn sich genügend bewerben, ist es Dir ja freigestellt, wen Du nimmst.
Das Problem ist nicht die Formulierung der Stellenanzeige an sich. Es ist einfach so, dass Du keinen Bewerber aufgrund seines Geschlechts benachteiligen darfst. Wenn man Dir nachweisen kann, dass Du jemanden nicht eingestellt hast, nur weil er ein Mann ist, kann dieser Schadenersatz von Dir fordern.
> wie wird es umschrieben, um trotzdem auszudrücken, dass man eben
> ein bestimmtes Geschlecht haben will?
Das solltest Du eben gerade nicht tun, eine entsprechende Formulierung kann vor Gericht schon als Beweis für die Benachteiligung des Bewerbers gelten. Schreib die Stellenanzeige daher neutral, und lehne die Bewerbungen vom unerwünschten Geschlecht ohne Angabe von Gründen ab , dann kann Dir keiner was nachweisen.
Ja, das ist meines Wissens verboten. Außer es gibt wichtige Gründe - beispielsweise ein Frauenhaus, das eine Sozialpädagogin sucht, oder dergleichen.
Aber natürlich gibt es immer Mittel und Wege, sozusagen.


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