Man sich beschweren direkte nachbar ständig übelste musik hört
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Kann man sich beschweren, wenn der direkte Nachbar ständig übelste Musik hört?
Wenn die Lautstärke im gesetzlichen Rahmen ist, darf er das gerne machen, wobei ich deine Aufregung wirklich nachvollziehen. Man auch keine HipHop-Musik aus plärrenden Handys richtig unterbinden.
Haha, da hab ich wohl zwei "kann"'s verschluckt.
Ja, manchmal sollte ich mir meinen Text wirklich noch mal durchlesen, bevor ich ihn abschicke.
ich denke, das geht ausschliesslich über die lautstärke. das wäre dann lärmbelästigung, die du bei der polizei melden kannst. in deutschland herrscht allerdings meinungsfreiheit, weswegen du wegen des musikgeschmacks leider gar nichts ausrichten kannst.
unter mir wohnt einer, der hört von morgens bis abends und auch gerne bis nachts um 4 elektro und geht mir übelst auf den keks- nicht wegen der laustärke, die musik hört man wenig bis gar nicht, aber der bass geht durchs ganze haus.
Sorry aber die Meinungsfreiheit ist auch nicht uneingeschränkt denn wenn es um Beispielsweise Texte mit nazionalsozialistischen verherlichendem Inhalten geht oder um übelste beleidigungen so wie Texte mit Kinderpornographie und ähnlichem,brauch man dies nicht hin zu nehmen und kann sogar eine anzeige mit Unterlassungsersuch machen.
Das habe ich vorausgesetzt- allerdings ist Marschmusik weder nationalsozialistisch verherrlichend noch beleidigend oder pornographisch.
Wenn die Texte beleidigend sind oder zum Beispiel Nazitum verherlichen dann kannst du ihn sogar anzeigen und um Unterlassung klagen.Normale Musik in der Zeit zwischen 6 und 22 uhr ist auch wenn sie etwas lauter ist ,hinzunehmen.Anders sieht es aus wenn der Betreffende nach 22 uhr zu laut Musik hört.Wie gesagt beleidigende musik braucht niemand hin zu nehmen.
Jemanden wegen Porno-Rap zu verklagen ist leider nicht möglich.
Da bin ich mir gar nicht so sicher denn es kommt auch auf die Texte an sich an und wenn Beispielsweise Inzucht verherlicht wird oder ähnliches wird es den Staatsanwalt sehr wohl interessieren.
Definitiv nicht, außer natürlich, es handelt sich um Tonträger, die auf der Liste B, also unter Verbreitungsverbot stehen. Indizierte Musik darf lediglich nicht an Jugendliche verkauft werden, das heißt dass auch extremer P*rno-Rap mit asozialen Texten "legel hörbar" ist. Und mir reicht eigentlich schon Bushido, dass mir das Kotzen hochkommt.
Ja mir auch sind alles Versagertypen die andere und vor allem Jugendliche in ihr Boot und damit in Drogen Frauenfeindlichkeit und Asozialität ziehen.Die ahnen wahrscheinlich nicht einmal was sie mit dem Mist für Unheil anrichten.Ausserdem sind diese meiner Meinung nach sehr beschränkt und viele bekommen nicht mal mehr einen korekten zusammenhängenden deutschen Satz heraus.Traurig und schade.
Ich bin jetzt 38 und war früher mal Punkrocker und hätte nie gedacht ,dass mir mal irgend einen lebensstil under Musikstil verurteilen würde,aber was die Typen da rüberbringen und wofür die stahen geht ja mal gar nicht.Kernasis wenn du mich fragst.
Ein bißchen mehr Toleranz wäre angesagt, wenn es nicht um zu hohe Lautstärke oder Lärmbelästigung von 2200 - 0600 Uhr geht.
habe auch einen Spezi unter mir, der spielt gerne E-Gitarre, Musik
oder lädt Freunde ein. Er bevorzugt allerdings erst Zeiten ab Mitternacht.
Hauptsächlich hört man die Bässe. Andere Nachbarn neben ihm bekommen
nichts mit. Leider hört man nicht immer was wenn man vor seiner Tür steht.
Man ruft die Polzei die bitten ihn das zu unterlassen, er zeigt sich einsichtig
und Polizei geht wieder. Paar Tage oder eine Woche später gehts wieder neu los. Vermieter macht nichts, sagt ohne Beweise bekommt man den schlecht aus der Wohnung.
nicht wirklich, weil die Geschmäcker sind so verschieden, wie es Musikrichtungen gibt - Das einzige was man versuchen kann ist im Gespräch ein Lösung zu finden - Nur, der Nachbar, was er auch immer hört, wird wenig einsichtig sein, weil er diese Musik ja bevorzugt, als "schöne Musik" empfindet - Wird es allerdings zu einer Lärmbelästigung also egal welche Musik aber zu laut, kann man dagegen schon vorgehen - Notfalls mit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung
Es KANN nur um die Lautstärke gehen. Zimmerlautstärke beschreibt, dass die Geräusche außerhalb des Zimmers/der Wohnung nicht wahrgenommen werden dürfen. Also konzentriere dich nicht auf das, WAS, sondern darauf, DASS du was hörst.
Falls du dagegen vorgehen willst, lass die Art der Musik lieber weg, damit erleidest du Schiffbruch.
Es wird darauf hinauslaufen, dass ich meinen Sohn wieder nach Hause hole.
Er kann sich NULL konzentrieren aufs Lernen. Er versaut sich deswegen sogar noch die Zukunft.
Dann muss ich mir ne andere Lösung einfallen lassen.
Naja - Kinder halt