Man morgen gekündigt werden

Liebe aramia, eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB dann möglich, "wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstsverhältnisses nicht zugemutet werden kann." Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwei Wochen und kann ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Kündigung während der Probezeit – was ist zu beachten? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

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Kann man von heute auf morgen gekündigt werden?

sogar von heute auf heute heute oder von jetzt auf gleich - § 626 BGB
ansonsten - jede fristlose Kündigung ist zugleich auch eine außerordentliche Kündigung. Dagegen ist nicht jede außerordentliche Kündigung zugleich auch eine fristlose Kündigung. Vielmehr gibt es auch außerordentliche "fristgemäße" Kündigungen, d.h. außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist