Man gekündigt werden während berufliche wiedereingliederung macht
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Kann man gekündigt werden, während man eine berufliche Wiedereingliederung macht?
MUSS er nicht.
Er darf -unter bestimmten Umständen- auch während und WEGEN der Krankheit kündigen.
Lies dazu bitte hier
Krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber - RA Croset
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das.
Aber:
Aufgrund der von Dir aufgeführten Ausschlussgründe
bliebe für den AG ja nur noch eine so genannte betriebsbedingte Kündigung.
Und die ist für den AG sehr schwer juristisch sicher durchzukriegen,
da der AG während der Widereingliederungsphase ja gerade dabei ist,
einen a n d e r e n Arbeitsplatz für den Wiedereinzugliedernden zu finden und
es somit nicht unbedingt eine Rolle spielt, ob der alte Arbeitsplatz wegfällt.
Am Rande:
Mal abgesehen davon, dass der Arbeitnehmer in dieser Phase zwar rein theoretisch,
aber praktisch eben doch nicht kündbar ist,
hat der AG auch rein rechnerisch gesehen keine Veranlassung hierzu.
Denn der wiedereinzugliedernde AN verursacht dem AG während der Wiedereingliederungsphase ja keine Kosten:
Der AN erhält in dieser Zeit weiter sein Krankengeld von der Krankenkasse.
(Bildquelle:http://www.anwalt-tripmaker.de/css/tripmaker/arbeitsrecht.jpg
Arbeitsgericht Berlin 16.10.2015, 28 Ca 9065/15
Kürzlich hat das Arbeitsgericht Berlin die vom BAG aufgestellten Anforderungen an ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement präzisiert bzw. genauer formuliert. Nach Ansicht des Gerichts ist im Rahmen einer organisierten Suche nach Möglichkeiten zu suchen, ob und ggf. wie, also in welcher Weise der einzugliedernde AN wieder beschäftig werden kann. Hierbei soll der AG verschiedene, vom Arbeitsgericht konkret benannte Umstände berücksichtigen. Ohne Durchführungen eines solchen Verfahrens kann nach den Ausführungen des Gerichts eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein.
Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement - Bei Fehlen ggf. Unwirksamkeit der Kündigung | anwalt.de
Eine Kündigung ist durchaus möglich und per se nicht durch die Wiedereingliederung begrenzt.
Sagt ein Anwalt.
Es kommt aber sicher auf die näheren Umstände an, ob rechtlich zulässig oder nicht denke ich.
Kündigung während Wiedereingliederung - frag-einen-anwalt.de
Kündigung und Kündigungsschutz
Wie bereits dargestellt, erfolgt in einem Wiedereingliederungsverhältnis die Tätigkeit freiwillig durch den arbeitsunfähigen Arbeitnehmer und dieser hat keinen Rechtsanspruch auf Wiedereingliederung. Somit kann der Arbeitnehmer jederzeit seine Bereitschaft für diese freiwillige Tätigkeit widerrufen.
Auch der Arbeitgeber kann das Wiedereingliederungsverhältnis jederzeit beenden. Aus der Rechtsnatur des Wiedereingliederungsverhältnisses ergibt sich, dass dies durch einfache Erklärung möglich ist.
Allerdings wird die Beendigung aus Billigkeitsgesichtspunkten mit einer Art Auslauffrist verbunden sein. Das heißt der Arbeitgeber muss die Beendigung rechtzeitig ankündigen. Die Länge der Auslauffrist hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab.
hier mehr dazu.
Begrenzte Verpflichtungen für Arbeitgeber | Wiedereingliederung von Arbeitnehmern - so meistern Arbeitgeber diese Grauzone!
das berufliche Eingliederungsmanagement dient dazu, Arbeitnehmer nach längerer Krankheit verbunden mit Arbeitsunfähigkeit dauerhaft zurück "in Lohn und Brot" zu bringen und künftiger Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen -
- wenn das also das gemeinsame Bestreben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ist, würde mit einer Kündigung genau das Gegenteil bewirkt und nach meiner
Auffassung würde der Arbeitgeber einseitig gegen eine wirksame Vereinbarung
verstoßen - mit einer Kündigung muß er nach
meiner Auffassung zumindest bis zur Beendigung der beruflichen Wiedereingliederung warten
Da darf man tatsächlich nicht gekündigt werden? Ich dachte es ist ähnlich wie bei einer "normalen" Arbeitsaufnahme. Aber das ist gut zu wissen,.