Man fußgänger stehen bleiben krankenwagen blaulicht kreuzung passieren angedüst kommt
Folgende Situation.
Es gab irgendwo einen Unfall, ich als Fußgänger stehe an einer Ampelkreuzung, die ich passieren möchte.
Ich sehe von links kommend einen Krankenwagen mit Martinshorn und Blaulicht andüsen, ist aber noch ca. 100 m entfernt.
Mein Ampel schaltet auf grün, was tun, bin ich verpflichtet dazu zu warten wie die Autos? Oder dürfte ich gehen, wenn ich für mich selbst abschätzen kann, dass ich es rechtzeitig über die Straße schaffen würde.
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PS: Ich meine die Frage ernst, bitte nich solche dummen Antworten wie "klar, wenn du schnell genug bist, kannste gehen"
Ich möchte wirklich mal die rechtliche Seite wissen. Will doch eine anständige Fußgängerin sein. *ganzliebguck
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Muss man eigentlich auch als Fußgänger stehen bleiben, wenn eine Krankenwagen mit blaulicht, die Kreuzung, die man passieren will, angedüst kommt?
Also mein Gefühl hatte mich also nicht getäuscht (wie auch handle ja häufiger "aus dem Bauch heraus"), ich bin stehen geblieben.
Vielen Lieben , endlich wieder was fürs Leben gelernt.
Eigentlich wollte ich die Frage noch offen lassen, aber inzwischen hab ich so viele Antworten gekriegt und glaubt mir, selbst ich habe es beim 10. Ja ich muss stehen bleiben, begriffen
Auch bei einer Signalfahrt, also mit Blaulicht und Martinshorn, müssen sich Einsatzfahrzeuge an die StVO halten.
Ihnen sind zwar Sonderechte eingeräumt, so das sie z.B. bei Rotlicht die Kreuzung queren dürfen aber sie müssen selbst dabei ihrer Sorgfaltpflicht nachkommen.
Sie müssten also ggf auch anhalten wenn ein Verkehrsteilnehmer das Einsatzsignal mißachtet.
Ist ja normalerweise im Straßenverkehr nicht anders und heißt dort frei übersetzt. "Mit der Dummheit anderer Verkehrsteilnehmer ist zu rechnen."
Sie werden dich also nicht mutwillig aus den Pumps pusten.
Einsatzfahrzeuge die mit Blaulicht fahren haben aber Vorrang, sonst könnten sie sich die Leuchte ja auch gleichsparen.
Und da musst du auch als Fußgänger warten.
Habe hier folgendes gefunden
The Munich Times - Nachrichten - Report
Nähern sich Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn, haben «alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen». So schreibt es die Straßenverkehrsordnung vor. Wer sich nicht an diese Regelung hält, kann mit 20 Euro zur Kasse gebeten werden, warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz. Strikt verboten ist es, sich im Stau hinter ein Einsatzfahrzeug zu hängen, um besser durch die Autoschlange zu kommen.
"Nach Angaben des Automobilclubs unterliegen auch Einsatzfahrzeuge generell der Straßenverkehrsordnung. Sie dürfen Verkehrsregeln nur dann übertreten, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Zudem ist es Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen nicht gestattet, andere Verkehrsteilnehmer auf der Fahrt zum Einsatz zu gefährden oder sich Sonder- und Wegerechte zu erzwingen."
Alle übrigen Verkehrsteilnehmern beinhaltet somit auch Dich als Fußgänger.
Du mußt auf jeden Fall stehen bleiben, auch wenn Du dadurch die Grün-Phase verpasst. Klar, wenn abzusehen ist, daß ich rechtzeitig ohne den Krankenwagen zu behindern rüber komme, dann würde ich noch schnell gehen. Aber vom rechtlichen her muß man stehenbleiben und den Krankenwagen passieren lassen.
Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Also sind Rettungsdienste nicht an die StVO gebunden wenn obiger Sachverhalt gegeben ist!
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__25.html
Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__11.html
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.
An Kreuzungen bedeuten:
Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__37.html
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__38.html
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
StGB - Einzelnorm
Also Zusammenfassend ist zu sagen!
Bleib stehen, nicht weil du nett bist, sondern weil du musst
Nein, niemals drübergehen wenn du Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn siehst. Du kannst sogar angezeigt werden wegen Behinderung! Wenn kein Blaulicht/Martinshorn ist, dann kannst du schon drüberlaufen. Dann holen sie wahrscheinlicht blos eine Pizza.
Na das war ja auch nicht meine Frage, wenn die Leutchen kein Signal anhaben, dann gehe ich wenn ich grün habe, da müssen sie die paar Minuten noch bis zur Pizza warten
Das ist aber ganz schön "asozial" würde mein Freund sagen. Da wird doch die Pizza kalt. *grins
Du bist Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. Das bedeutet, dass Du stehen bleiben mußt. Sie dürfen Dich natürlich nicht umfahren, aber Du kannst wegen Behinderung belangt werden.
Aber eigentlich sagt einem wirklich der gesunde Menschenverstand, dass man lieber auf dem Fussweg bleibt.
Übrigens gilt das auch für Fahrradfahrer: rechts ran und stehen bleiben. Wobei zu beobachten ist, dass immer häufiger zwar etwas nach rechts ausgewichen, dabei aber langsam weitergefahren wird.
hi!
normalerweise muss du schon wie die Autos warten.
Hmm, das hab ich mir auch gesagt, aber ich hätte es also schon ganz gern genauer gewusst, aber dir.
ich würde auch rein vom Gefühl her sagen: Auf jeden Fall stehen bleiben.
Nun ich denke schon,
auch ein Fußgänger sollte einen Stop machen.
Stelle Dir vor,
Du selber liegst in diesem bewußten Fahrzeug
lebensgefährlich verletzt und Du mußt nur
deshalb länger leiden,
weil es jemand nicht für nötig hält,
einen Moment zu verweilen.
hjw
für die "freundliche" Bewertung. Kritik kannst du wohl keine vertragen.
Ich kann Kritik sehr wohl vertragen, aber ich wollte in diesem Fall keine Meinung sondern Fakten und dabei bist du leider übers Ziel hinausgeschossen. Du hast also meine Frage nicht richtig beantwortet.