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4 Antworten zur Frage
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Kann man einem Fußgänger den Führerschen entziehen, weil er abgelenkt von Musik in den Ohren völlig unachtsam sich im Straßenverkehr bewegt?
Wir sind dieser Frage auf den Grund gegangen und haben festgestellt, dass auch Fußgänger ihren Führerschein verlieren können, wenn sie zu tief ins Glas geschaut haben und sich dabei im Straßenverkehr daneben benehmen.
Hierbei gelten allerdings keine festen Promillegrenzen – es kommt viel eher auf das persönliche Verhalten des Fußgängers im Rausch an. Letztendlich muss ein Richter entscheiden, ob der Führerscheinentzug gerechtfertigt ist.
Weiter gehts hier >>Droht alkoholisierten Fußgängern der Führerscheinentzug?
Führerscheinentzug ist Ermessenssache.
Das Problem ist, dass der Begriff der Verkehrszuverlässigkeit nicht eindeutig festgemacht ist. Hufnagel: „Wie gesagt, das ist jeweils auf den Einzelfall bezogen, ein legistischer Hintergrund besteht nicht. Der Sachbearbeiter, zu dem dieser Fall kommt, entscheidet autonom.“
Führerscheinentzug, ARBÖ, Unzuverlässigkeit, Radfahren, Skifahren, Fußgänger, Alkohol
Übermäßiger Alkoholgenuss kann einen Fußgänger um seine Fahrerlaubnis bringen.
Fußgänger – aktueller Bußgeldkatalog Fußgänger 2016
Im offiziellen Bußgeldkatalog 2016 für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Inlineskater ist Führerschein-Entzug nicht erwähnt:
Bußgeld 2016 - Bußgelder für Fußgänger
Erst einmal muss gesagt werden, dass ein Fahrverbot etwas anderes ist als ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist in § 69 StGB geregelt:
" Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
1.
der Gefährdung des Straßenverkehrs ,
2.
der Trunkenheit im Verkehr ,
3.
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort , obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4.
des Vollrausches , der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen."
Wie wir unschwer erkennen, muss also ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz oder zumindest eine Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers gegeben sein, um zu einem Entzug der FE zu kommen.
Selbst wenn der Fußgänger also stockbetrunken gewesen wäre oder eben unachtsam - das Kopfhörer auf - auf die Straße torkelt und einen schweren Unfall verursachen würde, würde ihm nach dem StGB kein Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
ABER:
Es gibt ja noch die Verwaltungsbehörde, sprich: die Führerscheinstelle. Diese kann unabhängig von einer Verurteilung immer die charakterliche Eignung einer Person zum Führen eines Kfz prüfen. Kommt diese im Rahmen ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass der Fußgänger grob rücksichtlos eine Gefahrensituation herbeigeführt hat, kann dies evtl. schon zu einer näheren Prüfung und ggf. zum Entzug der FE führen.
Sofern ein verkehrsgefährdender Fußgänger nicht unter Alkohol oder anderen Drogen steht oder eine nachweisbare psychische Krankheit das Ignorieren von Verkehrsregeln herbeigeführt hat, kann Dir m.E. niemand den Führerschein wegnehmen.