Man außerorts seitenstreifen vorfahrtsstraße parken
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Darf man außerorts auf dem Seitenstreifen einer Vorfahrtsstraße parken?
Es sind nur diese zwei Fragestellungen, die mich verwirren.
Bei "Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt", sind die richtigen Antworten "Parken auf dem Seitenstreifen" und "Halten auf dem rechten Fahrbahnrand"
Bei "Wo ist das Parken verboten?", sind die richtigen Antworten: "Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird" und"Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
nein da darfst du halten und ggf parken. aber auch nur wenn da genügend platz is
Wenn die zum Parken freigegeben sind dann ja. Außerdem muss mindestens 3,5m Abstand zwischen deinem Auto und der Mittellinie freigehalten werden.
KÖNNEN tust du prinzipiell so ziemlich alles. Aber auf dem Seitenstreifen DARFST du auch parken, nur nicht auf der Autobahn.
Ich glaube, dein Problem ist der Unterschied zwischen Halten und Parken.
Halten heißt anhalten für weniger als 3min und wenn man in Sichtweite des Fahrzeugs bleibt.
Parken heißt anhalten für mehr als 3min oder man verlässt die nähere Umgebung des Fahrzeugs.
Damit sollten alle Widersprüche ausgeräumt sein.
Halten darfst du auf dem rechten Fahrbandrand von Vorfahrtsstraßen außerorts, parken jedoch nicht.
Parken auf Vorfahrtsstraßen außerorts darfst du nur auf dem Seitenstreifen, auf anderen Straßen auch am rechten Fahrbahnrand, falls du nicht die Benutzung gekennzeichneter Parkplätze dadurch verhinderst