Mahnung honorarforderung vorgehensweise

ein Arbeitgeber hat nach mehreren Monaten ein Honorar immer noch nicht beglichen. Mir wurde gesagt, daß ich drei Zahlungserinnerungen mit einer Zahlungsfrist schreiben muß. Wenn danach immer noch keine Zahlung erfolgt ist, könnte ich theoretisch ans Gericht und dort weitere Schritte einleiten. Kennt sich jemand mit dieser Prozedur aus, kann mir Hinweise geben, Links oder sagen, an welches Gericht/ Amt ich mich dann wenden muß?

3 Antworten zur Frage

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Mahnung bei Honorarforderung - Vorgehensweise

Also das mit den 3 Mahnungen muss man nicht. Man muss gar keine Mahnung schicken. Du kannst zum Beispiel auch direkt zur Polizei und dort Anzeige erstatten. Habe ich in einem anderen Fall auch schonmal gemacht, das war sehr wirksam
Nachdem du ihn sicherlich schon ein paar mal darauf aufmerksam gemacht hast, erkläre ihm jetzt, dass du gegen ihn vorgehen wirst.
Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid.eventuell Betrugsanzeige.
Eine Mahnung mit einer Fristsetzung, kann ruhig kurz sein, 1 Woche oder so, gerichtsverwertbar beweisbar, z. B. Fax mit Sendebericht, Einwurfeinschreiben mit Zettel, Einschreiben/Rückschein ist so eine Sache, er kann die Annahme verweigern, genügt. ist die Frsit verstrichen, Mahnbescheid im Schreibwarenhandel kaufen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht senden. , erfolgt nach ca. 14 Tagen kein Widerspruch, existiert ein rechtskräftigr Titel, den man gegen die Gebühren beim zuständigen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung einreichen kann der gibt ihn dann an den beim Schuldner örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher weiter, der versucht, zu vollstrecken. Vielleicht bezahlt er ja dann, wenn nicht geht die Pfändung fruchtlos aus, dann kann man den Schuldner EV vorladen lassen, der Gerichtsvollzieher erfährt die Kontoverbindungen des Schuldners, dann kann man Kontenpfändung zusätzlich beauftragen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob der Autraggeber der einzige war, für den Sie gearbeitet haben, dann käme eventuell das Scheinselbstständigengesetz zur Anwendung und der Auftraggeber würde nach Gerichtsprüfung zum Arbeitgeber und müßte die Sozialbeiträge für die Summe zahlen, ist vielleicht aber auch nicht so gut, denn die Frist für nicht erhaltenen Lohn liegt normalerweise bei 3 Wochen nach Nichterhalt mit der Klagefrist beim beim zuständigen Arbeitsgericht, hier müßte dann im 2. Schritt ein Rechtsanwalt mit guten Kenntnissen im Arbeitsrecht Rat erteilen. Vielleicht klappt,s ja mit der ersten Methode. Meine Kenntnisse stammen aus einem früheren Beruf, es sind persönliche Erfahrungen, die hier weitergegeben habe, keinesfalls sollte dies eine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes darstellen, sondern eine Hilfe im Rahmen dieses Forums.
Geh ins Schreibwarengeschäft, hol Dir den Vordruck für einen Mahnbescheid. Mit dem zum Amtsgericht und mit Hilfe der Beamten ausfüllen. Über das zuständige Amtsgericht zustellen lassen. Erhebt der keinen Widerspruch, bekommst Du nach der gesetzlichen Wartefrist und erneutem Antrag einen Vollstreckungsbescheid und mit dem schickst Du den Gerichtsvollzieher los.
Erhebt der Schuldner Widerspruch kommt es auf Deinen Antrag hin zu einer Gerichtsverhandlung entweder vor dem Amts- oder Landgericht.
Du musst vorher nicht mahnen. Das ist überflüssig.


gericht
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -


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