Mahngebühr zurückbuchen

Ich habe wegen einer strittigen Rechnung den Rechnungsbetrag der per Lastschrift eingezogen wurde wieder zurückgebucht und den korrigierten Betrag ca. 1 Woche später als die Sache im Mobilfon-Laden geklärt wurde überwiesen. Allerdings kam während dieser Woche schon eine Mahnung obwohl ich per Hotline die Firma informiert habe, dass die Rechnung strittig ist. Nun soll ich 8 Euro Mahngebühren zahlen. Wenn ich diese nun nicht bezahle, wie sieht das dann rechtlich aus, werden sie einen Gerichtsvollzieher wegen dieser Summe schicken -- und was müßte ich dem Anwalt vorlegen, damit er Chancen hat gegen diese Machenschaften durchzukommen?

10 Antworten zur Frage

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Mahngebühr zurückbuchen

langsam
ruf erstmal da an und frag nochmal nach ob die mahngebühr aufgrund des missverständnisses nicht fallen gelassen werden kann
bis du die 8 euro zahlen musst müssen die viele wochen fristen einhalten und mehrere mahnungen schicken und nach 100 jahren gehts dann vlllt mal an den gerichtsvollzieher
aber nicht für 8 euro
wenn du jetzt 1000 euro schulden hättest ok
lies Kommentar bei der nächsten Antwort, dann ist klar wie die leicht aus den 8 Euro 50 machen und so doch noch zu ihren Gerichtsvollzieher kommen.
das stimmt aber auch für 50 euro macht sich kein gerichtsvollzieher auf den weg
doch ich denke das ist der Betrag ab dem er das macht --- und seine Auslagen sind dann ebenso hoch, sodass du dann wegen der eigentlichen 8 Euro Mahnung die du zahlen soltlest dann 100 Euro zahlst. oder du nimmst einen Anwalt der dann auch mind. soviel kostet. Sind halt alles Abzocker diese Firmen. man sollte nur bei kleinen Unternehmen ohne automatisierte Eintreiberabteilung Kunde sein
Setze dich noch einmal mit der Buchhaltung des Mobilfunkbetreibers in Verbindung. Dort wird aus den Unterlagen ersichtlich sein, dass im fraglichen Bearbeitungszeitraum die Klärung der strittigen Zahlung abgearbeitet wurde. Bitte, aus Kulanzgründen den Mahnbetrag zu stornieren.
Gleich mit Anwalt zu drohen, stimmt die Gegenseite nicht milde und entgegenkommend.
Klappt das nicht, würde ich per Einschreiben/Rückschein die Sachlage und Entwicklung schildern und noch einmal die Rücknahme der Gebühr fordern.
Klappt das auch nicht, ist immer noch Zeit, einen Anwalt einzuschalten. preiswerter wird das allerdings nicht, dann doch lieber mit saurem Aufstoßen den blöden Betrag entrichten.
ich will ja nicht den Anwaöt einschalten. Bei so großen Firmen ist es jedoch üblich dass die Rechtsabteilung automatisch mehrmals mahnt und dann den Gerichtsvollzieher schickt, egal ob der Betrag nun strittig ist oder nicht. Mich würde nur interessieren was ich dann machen soll, wenn sie die Mahngebührend der nicht bezahlten Mahngebühren per Mahnug einfordern auf die wieder Mahngebühren entfalle usw. Die arbeiten ja mit allen Tricks. Im Endeffekt steht dann ein Betrag über 50 Euro und der Gerichtsvollzieher ist erlaubt und wird kommen. Aber was mache ich im Vorfeld damit denen die Rechtsgrundlage dazu entzogen wird, also was muß ich einem Anwalt alles vorlegen. Die strittige Rechnung wurde ja im Mobilfunkladen nur mündl. besprochen und dann eine Kulanzgutschrift von 10 Euro gegeben. Langt es aus mit verweis auf diese Kulanzgutschrift zu beweisen, dass die Rechnung strittig war. Ich meine der Anruf bei der Hotline liegt ja dann auch schon mehrer Monage zurück und den werden sie eh leugnen, dass ich dort Bescheid gesagt habe.
übrigens die Hotline habe ich angerufen --- die bleiben stur -- ich muss zahlen. Ich habe denen gesagt, dass ich den Vertrag kündige. Ist ihnen auch egal. Abzocker halt --- für Fehler der Buchhaltung zahlt der Kunde entweder den zu hoch ausgewiesenen Betrag oder den Mahnbetrag -- kommt dann fast aufs selbe raus. Also wie gesagt: die arbeiten mit allen Tricks umd mehr zu bekommen als ihnen zusteht
Aus meiner Sicht ist der Weg, den ich bereits beschrieb , der richtige. Erst wenn das nichts fruchtet, würde ich einen Anwalt konsultieren. Dazu brauchst du das, was du bei der Handyübernahme bekommen hast , die strittige Rechnung, ist eine Rückbuchungsmitteilung gekommen? - die entsprechenden Rechnungen des fraglichen Zeitraums und vergleichsweise nachfolgende, zeitlich aktuellere Rechnungen, die Mahnung zur Mahngebühr. Das sollte dem Anwalt genügen.
Ggf. im Handyshop nachfragen, ob sich wer an den Vorgang erinnert und das Rückbuchungsgespräch bestätigen kann.
heisser tipp: hak's ab - zahl die 8 euro und kündige zum nächstmöglichen termin.
mobilfunkbetreiber kennen das wort kulanz nicht oder nur ausnahmsweise und dir wurde bereits signalisiert, dass sie dieses wort in deinem fall nicht anzuwenden gedenken. zahlst du nicht, wird alles andere nur noch teurer und nützt dir auch nichts. formaljuristisch befandest du dich zumindest mit dem unstrittigen teil deiner rechnung im zahlungsverzug und hierfür können bereits mahngebühren berechnet werden.
meinungsverschiedenheiten zum rechnungsinhalt / -betrag werden üblicherweise anders ausgetragen: entweder du zahlst den vollen betrag und die differenz wird später deinem konto gutgeschrieben oder du buchst die lastschrift zurück und überweist SOFORT den unstrittigen betrag. du hast keines von beidem getan! damit sitzen die am längeren hebel und allein dein "dagegen angehen" kostet dich mehr porto usw. als das ganze wert ist.
solltest du nicht nachgeben, dann werden die alle juristischen möglichkeiten nutzen, ihr recht durchzusetzen - da spielt es auch keine rolle, wenn es zunächst nur um die 8 euro geht - es gibt keinen mindestbetrag für mahnbescheid und klageweg! letztendlich zahlst du dann für alles 200 und mehr euro
man kann bei der Lastschriftrückbuchung nur den kompletten Betrag zurück buchen. Und da ich die richtige Rechnung nicht hatte, wusste ich nicht welcher Betrag genau zu zahlen ist -- es war die erste Rechnung nach Vertragsabschluss. An der Situation hätte das aber kaum was geändert. Wenn ich nicht genau den strittigen Betrag getrofen hätte -- wäre nach deren Meinun ebenfalls die Mahnung gerechtfertigt, selbst wenn sich später herausgestellt hätte dass der Betrag um nur 5 Euro war und die Mahnung 8. das ist alles rechtens in deren Sinne. Abzocker halt. Die freuen sich sogar wenn sie ne Mahnung verschicken dürfen, denn dann kriegen sie mehr als ohne Mahnung --- besonders kleine Beträge sind lukrativ anzumahnen.
Aber du hast recht ich sollte kündigen. Da gabs nämlich noch mehr kleine Abzocker Gemeinheiten. Zum Beispiel haben sie mir die Rechnung nicht geschickt, ich habe an der Hotline angerufen und die haben versichert dass es nichts kostet. Sie haben die Rechnung jedoch als Zweitschrift ausgewiesen obwohl ich die "Erstschrift" ja nie bekomme habe. Und nun soll ich für die Zweitschrift auch 2,50 Euro zahlen, wie gesagt obwohl am Telefon mir versichert wurde dass es nichts kostet. -- usw.


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