Macht sich saunabetreiber strafbar außerhalb sauna über verurteilten saunagast dessen straftat spricht
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Macht sich ein Saunabetreiber strafbar, wenn er außerhalb der Sauna, über einen verurteilten Saunagast über dessen Straftat spricht?
Außerhalb der Sauna"?
Rumtratschen wird ein Geschäftsmann sowieso kaum - sowas würde irgendwann auf ihn zurück fallen. Oder zumindest keine Namen nennen oder mit dem Finger auf die Person zeigen.
Verleumdung? Das wäre, wenn er Tatsachen verdreht und obendrein noch übertreibt und lügt.
Eine Unterlassungsklage könnte ich mir bestenfalls vorstellen, aber dann sollte man auch Zeugen benennen können die das bestätigen.
Bewusste und beabsichtigte Rufschädigung? Sowas landet tatsächlich schon mal vor Gericht und kann teuer enden.
Es kommt drauf an, ob der Tatverdächtige in einer ordentlichen Gerichtsverhandlung rechtskräftig verurteilt wurde oder nicht.
Solange das nicht der Fall ist, gilt die Unschuldsvermutung und man darf ihn nicht Dritten gegenüber dieser Tat bezichtigen. Das könnte dann als "üble Nachrede" strafbar sein.
In der Sauna laufen die verschiedensten Unarten ab. Zum Beispiel bestellten Saunagäste einfach auf die Spindnummer anderer Gäste Getränke oder Kuchen. Das fiel auf und entsprechende Gast bekam Hausverbot. Es kam nun zu keiner Gerichtverhandlung, aber war doch ein sehr auffälliges Vergehen, so dass der Gast sofort ein Hausverbot bekam. Darf nun der Saunabetreiber außerhalb der Sauna in der Öffentlichkeit über dem Gast seine Verfehlungen sprechen oder ist dies, auch wenn es den Tatsachen entspricht, üble Nachrede und könnte er eventuell sogar dafür belangt werden?
Wie gesagt: Solange ein Täter nicht verurteilt worden ist, gilt er de facto als unschuldig, selbst wenn es x zuverlässige Zeugen persönlich gesehen haben. Und daher darf man jemanden auch nicht einer Straftat bezichtigen, selbst wenn er es sicher war. Dann würde man sich strafbar machen und kann dann natürlich auch dafür belangt werden.
Er darf, wenn die Erwähnung einer Straftat und Verurteilung gerichtlich festgestellt worden ist.
Über eine mutmassliche Tat bei sich in der Sauna darf er bis zum Nachweis der Tat und bis zur Verurteilung nicht sprechen.
Er darf aber erwähnen, dass eine bestimmte, namentlich erwähnte Person, Hausverbot hat. Über die Gründe allerdings muss er schweigen, sonst wird er für persönlichen und wirtschaftlichen Schaden haftbar.
wegen des Verdachts darf der Saunabetreiber das Hausverbot aussprechen -
- ob es wegen des Griffs in die Kaffeekasse zu einer Strafanzeige und
Verurteilung gekommen ist, darüber schreibst Du nichts -
- allein die Videoaufzeichnung hat nicht zwingend Aussagekraft:
Im deutschen Rechtssystem müssen Beweismittel bestimmten
Anforderungen genügen, um einerseits vor Gericht überhaupt
zugelassen zu werden und andererseits als aussagekräftig akzeptiert
zu werden. Sowohl Betreiber von Videosystemen als auch Anwälte und Polizeibehörden mussten hier schon leidvolle Erfahrungen machen: Sofern die Echtheit der Bilder vor Gericht von der Verteidigung angezweifelt wird, muss nachgewiesen werden, dass die Bildsequenzen authentisch sind und vor allem nicht manipuliert worden sind.
Daneben wird häufig die Aussagekraft der Bilder in Frage gestellt, z.B. wenn der Blickwinkel, die Perspektive, die Auflösung oder Kompressionsartefakte die Bildqualität beeinflussen.
file:///C:/Users/USER/Down loads/gerichtsverwertbartkeit_digitaler_b ilder.pdf
es ist wegen der Kaffeekasse nur zu einem Hausverbot gekommen. Es kam nicht vor Gericht. Aber es ist auch so schon schlimm genug, wie ich finde.
Wenn er nicht vor Gericht war, warum schreibst du dann "verurteilter Gart"?
Auch deine übrigen Begriffe, "Straftäter" und so was, sind sehr fragwürdig.
ich werfe mal nach
überführter Gast
Tatverdächtiger
Für mich ist schon der Griff in die Kaffeekasse eine Straftat. Auf der Spindnummer von anderen Gästen sich Getränke bestellen, halte ich ebenso für Strafbar. Vor Jahren kam es mit dem Gast zu einer Straftat. Dies liegt jedoch schon Jahre zurück und ist unbedingt hängengeblieben. Was ist daran also so fragwürdig. Ich möchte nur wissen, ob der Saunabetreiber über diese Vorfälle außerhalb der Sauna nsprechen darf. Gibt es diesbezüglich nicht eine Schweigepflicht?
Nein, es gibt keine Schweigepflicht. Er darf nur nicht eine bestimmte Person nennen und diese einer Straftat bezichtigen, wenn diese Person nicht verurteilt wurde.