Ist hausverbot welches mündlich ausgesprochen wirksam muß schriftlich bestätigt werden

Ich habe neulich mitbekommen, dass in der Sparkasse ein Kunden, der seiner Meinung nach der Willkür eines Sparkassenangestellten ausgesetzt war, mal eben in seiner Wut mit dem Arm der Schreibtisch leer gefegt hat. Darauf erfolgt ein mündliches Hausverbot. Gilt das, oder muß er es noch schriftlich erhalten?

8 Antworten zur Frage

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Ist ein Hausverbot, welches mündlich ausgesprochen wurde, wirksam? Oder muß ein Hausverbot dann noch schriftlich bestätigt werden?

der "Hausherr" kann das Hausverbot mündlich aussprechen, es muss nicht schriftlich festgehalten werden.
Kommt der "Kunde" diesem ausgesprochenen Hausverbot nicht nach, kann er wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden.
Das gleiche gilt auch für Gastonomiebetriebe. Hierzu ein Link:
Hausrecht für Unternehmer – MittelstandsWiki
Nur der Hausherr kann das Hausverbot nach einer angemessenen Frist widerrufen
Gilt auch für privaten Wohnraum/Grundstück
Das geht auch mündlich, aber soweit ich weiß, kann der Sparkassenleiter oder -angestellte nicht so ohne Weiteres ein generelles Hausverbot aussprechen.
Eine Sparkasse ist keine Privatwohnung, sondern ein Betrieb mit Kunderverkehr.
Es gab mal ein Gerichtsurteil - meine ich mich zu erinnern - zu einem Studenten, der in der Universitätsbibliothek Flugblätter auslegte und störte. Zwar darf er nicht mehr einfach so die Flugblätter verteilen, aber sobald er die Bibliothek als Bibliotheksnutzer aufsucht - also dafür, wofür sie gemacht ist, kann man ihm den Zutritt nicht generell verwehren.
Siehe auch in den von Flotille genannten Link, dort den Abschnitt "Räume mit Publikumsverkehr".
Ich weiß nicht, ob man von dem Mann verlangen kann, sich eine andere Bank zu suchen. Er müsste ja zumindest noch einmal in die Sparkasse, um dort seine Angelegenheiten zu regeln und zu einer anderen Bank "umzusiedeln".
ein hausverbot gilt auch wenn es mündlich ist.
Hausverbot – Wikipedia
es gilt oft mündlich aber wenn der Betreiber vergisst wer du bist oder kein Foto von dir hat kannst auf Risiko rein
Könnt' aber doch sein, dass er es nicht verstanden/richtig gehört hat.
Dann sollte es doch besser und sicherheits halber schriftlich ausgesprochen werden
sicher gilt das mündlich, aber im Ernstfall könnte er in Beweisnot kommen. Waren da Zeugen dabei? Auf jeden Fall: was man schwarz auf weiß besitzt.
Ein mündliches Hausverbot ist rechtskräftig.


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