Lohnt sich azubis einkommensteuererklärung abzugeben

kommt auf deinen verdienst an und wieviel lohsteuer und soli darin abgeführt wird

12 Antworten zur Frage

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Lohnt es sich für Azubis, eine Einkommensteuererklärung abzugeben?

In den allermeisten Fällen nicht, nur wenn Du ein außergewöhnlich hohes Azubi-Gehalt beziehst, in dem Du bereits Einkommensteuer zahlst. Denn Du kannst nur das wiederkriegen, was Du auch an Steuern gezahlt hast. Hast Du keine Steuern gezahlt.wirst Du auch nichts wiederkriegen.
Schau auf deinen Lohnzettel:
Wurde Lohnsteuer einbehalten?
Dann ja.
Wurde keine Lohnsteuer einbehalten?
Dann nein. warum solltest du dann eine abgeben? Man kann höchstens die Steuer wieder rausbekommen, die man eingezahlt hat. wenn du nichts einbezahlt hast, kannst du auch nichts wieder rausbekommen.
Für Singles mit bis zu steuerpflichtigem Einkommen von ca. 7800 € * Dabei kann der Bruttolohn einiges höher sein, denn es werden Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschalen davon abgezogen.
ich korrigiere:
Was macht man wenn ich im Jahr 5.000 verdient habe aber nur aufgrund eines gut bezahlten Ferienjobs, der nur 2 Monate dauert?
Dann keine Steuererklärung zu machen wäre d´selten bekloppt- vor allem wenn man es weiss- weil man dann bares Geld verschwendet
In diesem speziellen Fall hast du Recht. Mit Erklärung Lohnsteuer zurück holen
je nach Ausbildungsberuf ist die Vergütung verschieden.
Erhälst Du jährlich mehr als 7.800€,so wird Dir Lohnsteuer abgezogen.
In diesem Fall bist Du verpflichtet die Einkommensteuererklärung ab zu geben.
In dieser kannst Du dann sämtliche Kosten für Fahrt zum Arbeitsplatz und andere Ausgaben,wie Kirchensteuer,Versicherungen etc. angeben,die dann verrechnet werden und bekommst in der Regel dann die gezahlten Steuern zurück.
Zumeist jedoch liegen die Azubis unter dem festgelegten Satz und zahlen keine Lohnsteuer und den Doli,so dass keine Einkommensteuererklärung gemacht werden muss.gglg Wulf
Das mit den 7880 € stimmt wohl nicht.
was macht der Azubi, wenn er verheiratet ist?
Dann wird keine abgezogen- ist zwar selten aber nicht unmöglich.
Also Du solltest lernen, Deine Lohnabrechnung zu lesen. Und das ist leichter als viele glauben. Wo das monatl.- brutto steht, weiss inzwischen ja fast jeder und wo das Netto steht auch.
Nun must Du mit den Augen in die Mitte gehen, wo die viele Abzüge stehen. Da sind viele Kästcghen, wo viele Zahlen stehen. Ich habe bis heute sehr wenige Lohnabrechnungen gesehen wo es anders ist: Diese Abschnitte sind betextet mit RV oder KV
Nun must Du nur das Feld mit Lohnsteuer suchen. Steht dort auf allen Lohnabrechnungen für das jahr 2009 eine Zahl grösser 0 drin, lohnt es sich ganz bestimmt, eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Aber ich gehe von einer Null aus.
Alles verstanden?
ist richtig was Du mir gesagt hast und ich gehe davon aus,nach der Fragestellung,dass unser Frager nicht verheiratet ist,denn dann kommen noch andere steuerliche Sachen zur Sprache,gemeinsame Veranlagung oder getrennt,Steuerklasse 5 + 3 etc.
Dann muss eine Einkommensteuererklärung gemacht werden;liegen aber beide unter den zusammengelgten Einkommen,dann braucht auch keine Steuererklärung gemacht werden.
Unser Steuersystem ist doch recht kompliziert und leider können die Steuerberatungskosten nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.
War aber gut von Dir dies an zu sprechen,gggvluhg Wulf
Wulf.
verzeihe wenn ich zurücktrete. Ich bin vom Steuerfach und Du hast in Deinem Kommentar schon wieder einen DICKEN Fehler drin
Natürlich kann man den Steuerberater weiter absetzen. Erstaunlich, dass meine Ausgaben für den Berater auch alle anerkannt wurden- nein sowas aber auch
Und NIEMALS von etwas ausgehen. Gerade im Steuerrecht gehe ich von nichts aus und Du wirst staunen, wieviele um die 18-20 schon verheiratet sind.
Richtig ist, das Steuersystem ist kompliziert-
Und was Deine Punkte angeht, wann man eine Erklärung machen müste, tja das ist wieder falsch.
Tut mir leid, aber ich bin nunmal vom Fach und habe auch die Vorschriften dazu im Kopf
Ich habe bis heute keine LST-Erklärung eines Azubis gelesen und wusste daher auch nicht,ob ein Azubi überhaupt Steuern zahlt.
Okay. kurze Erläuterung. Es gibt keine LSt-Erklärung, sondern nur eine Einkommensteuererklä#rung, die bis 1998 Lohnsteuerjeharesausgleich hiess.
Und ich rede von den Lohnabrechnungen. Du erhälst doch bestimmt von der Firma montl. einen Ausdruck, wo Dein Lohn zu sehen ist. und die Zahl ganz unten ist das, was auf dem Konto landet. Diese Lohnabrechnung habe ich gemeint
Dass Du noch keine Erklärung gesehen hast ist klar.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
Übrigens auch wenn Du Tips für die richtige Geldanlage brauchst, denn auch da macht die masse Fehler, dass es mir weh tut
Bis denne alles Liebe
an Wulf: verzeihe, ich habe gemerkt, dass ich verdammt hochnäsig klinge. War nicht so gemeint.


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