Lohnpfändung ohne zugestellten vollstreckungsbescheid mahnverfahren geht

Im september 2001 haben wir mit Firma Quelle einen Ratenvertreg abgeschloßen. Im februar 2002 versuchten wir auf grund einer Mahnung trotz nachweißlich gezahlter Raten die Sache mit dieser Firma zu Klären,Ergebnis wir haben dann im September 2002 dem Inkassobüro das gleiche nachgewießen, Ergebnis null nach unzähligen Telefonaten habe ich nun 2006 eine Lohnpfändung ohne das mir von einem Gericht die Möglichkeit gegeben wurde Einspruch einzulegen.

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Lohnpfändung ohne mir zugestellten Vollstreckungsbescheid und Mahnverfahren geht das?

Ohne auf Deinen konkreten Fall einzugehen : Generell geht sowas natürlich nicht. Die Lohnpfändung ist einer der beiden möglichen Vollstreckungsmassnahmen aus dem gerichtlichen Mahnprozess, die andere wäre die Zwangsvollstreckung. Beide erfordern einen vollstreckbaren Titel, also einen Vollstreckunsbescheid, und den gibt es nicht ohne dass der Beschuldigte Chance auf Widerspruch gehabt hätte.
Was genau in Deinem Fall passiert ist, vermag ich nicht zu sagen - bist Du ganz sicher dass Du sämtliche Schreiben, insbesondere Schreiben des Gerichtes erhalten hast, z.B. nicht die Annahme verweigert hast etc? In diesem Falle würde ein Vollstreckungsbescheid nämlich trotzdem als zugestellt gelten.
Auch wenn jetzt alles gelaufen ist, kannst Du Dich an das Vollstreckungsgericht wenden und z.B. die Herabsetzung der Pfändung oder die Einsicht der Vollstreckung beantragen. Auch Dein Arbeitgeber muss Dir über die Pfändung vollständig Auskunft geben, wende Dich dazu an Dein Personalbüro. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung Deines Gehaltes verpflichtet, wenn er ein Teil einbehält muss er Dir lückenlos nachweisen, auf welcher Grundlage er dieses tut