Lohnabzüge azubis

Wie ist es bei einem Azubi geregelt.? z. B. Steuerklasse, kann man Fahrkosten Steuerlich absetzen? usw.

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Lohnabzüge eines Azubis

Ein Azubi muss recht wenig Steuern zahlen, das ganze passiert wie bei jedem Arbeitnehmer über Lohnsteuerkarte. Fahrtkosten können seit 01.01.2009 ab dem 1. Kilometer beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt dann 0,30 Euro pro Kilometer.
Das ist bei einem Azubi nicht anders als bei jedem anderen Arbeitnehmer, da sich die Steuer nicht am Beruf und am Status orientieren sondern allein am Einkommen. Gängig dürfte bei einem Azubi die Steuerklasse I sein. Und die einzubehaltende Lohnsteuer lässt sich in den Lohnsteuertabellen nachschauen - in dem genannten Fall wäre das wohl die allgemeine Lohnsteuertabelle. Dann werden natürlich noch die Anteile an der Sozialversicherung fällig, und nicht zu vergessen die Kirchensteuer.
Genau so wie bei jedem anderen Arbeitnehmer greifen natürlich auch die Werbungskosten und Freibeträge, die die Steuerschuld wieder minimieren.
gibt es im Internet eine aktuelle Lohnsteuertabelle?
ja. Lohnsteuertabelle 2016, 2015 kostenloser Download
Und bei den anderen Abzügen hilft google weiter
jop , die kenn ich bereits mit 14% durch 2 und PLUS 0,7% AN-Anteil usw.
Aber aufgepasst: den Anteil zur Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein