Lehrer sachen sagen

.die man privat macht? z.B. sich mit Leuten kloppen,Drogen nehmen,Alkohol konsumieren?

10 Antworten zur Frage

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Darf ein Lehrer Sachen sagen

Das kommt immer auf den lehre an aber wenn es um Drogen geht ist er verpflichtet zu melden
Wenn die Sachen der Wahrheit entsprechen, darf er die auch sagen. Ob es pädagogisch sinnvoll ist, würde ich bezweifeln.
Zu den Eltern des/der Schülers/in darf er die Sachen auf jedenfall sagen.
Die Dinge gestalten sich sehr vielschichtig. Mein Chef polemisierte auch immer, in Hessen könne jeder im Abi alle Fächer abwählen. Ich sagte ihm, ich lass mir das nicht sagen von einem, der gar kein Abi hat.
Building zerfällt in Stufen. Ein Schüler einer 8. Gymnasialklasse hat einen ganz anderen Hintergrund als ein Hauptschüler. Es wird auch in Hessen noch etwas geleistet. Fragt sich nur, was und wie viel.
Unser Direx war vom Ministerium eingesetzt. Die Rahmenrichtlinie: Fördern statt Auslese. Jeder solle bis zum Abitur geführt werden.
In der Praxis lief das dann so, dass auch die schlechtesten Fünfer mit den blauesten Briefen noch versetzt wurden. Die fielen dann durch unmäßiges Stören auf und - was das Schlimmste war - sie entwickelten seltsame Theorie_Gebäude, was ich denen zunächst gar nicht zugetraut hätte.
Diese Theorien besagten, man könne nur ein guter Kamerad sein, wenn man auch stört. Wer selbstständig denken könne, müsse zu der Einsicht gelangen, dass es richtig sei, Hausaufgaben abzuschreiben.
Und genau hier setzten die Pauker an. Sie schrieben den Eltern solcher Rebellen, ihr Sprössling habe ja jetzt die mittlere Reife erreicht. Er sei leider nicht bereit, sich in den schulischen Betrieb einzufügen. Man sei einfach nicht mehr bereit, seinen weiteren Verbleib hinzunehmen. Und schon war die ministerielle Verfügung umschifft.
ich fänd es gut, wenn er euch auf diese weise etwas besänftigen würde. drogen nehmen und kloppen ist ja nun kein kavaliersdelikt mehr. und die schule und lehrer haben aufsichtspflicht. ich finds gut, wenns auch lehrer gibt, die nicht nur weggucken.
In Hessen liegen die Dinge ganz eindeutig. Die Hoheit des Paukers endet am Rand des Schulhofs. Also bitte nicht wörtlich nehmen. Er muss dich z.B. aus versicherungs_rechtl. Gründen hindern, während der Pause das Schulgelände zu verlassen.
Die Rahmenrichtlinien untersagen es ihm ausdrücklich, sittliche Urteile über dich und deine Familie zu fällen. Zu meiner Zeit
ergab sich daraus eine ganz verlogene Praxis.
Zwei Schüler schlagen sich. 300 Schüler stehen drum rum und brüllen. Es besteht ein akuter Anlass, gegen diese Disziplinlosigkeit vorzugehen. Also schreibt der Aufsicht führende Lehrer drei unbeteiligte Zuschauer unter den Schülern auf. Er hat seiner Aufsichtspflicht genüge getan.
Kloppereien unter Jungs müssen grundsätzlich nicht geschlichtet werden. Hier gilt als hinreichende Ausrede: es ist im Einzelfall nicht nachweisbar, ob nicht doch
der schwächere den stärkeren, der jüngere den älteren aus Übermut provoziert hat.
Ein Kollege von mir hat einmal behauptet, sein Sohn suche Kontakt zu Älteren.
Der Kollege bezeichnete es als pädagogisch erwünscht, dass sein Sohn von den Älteren ab und zu mal ordentlich vertrimmt wird.
Eine besonders rätselhafte Story - ich habe sie bis heute nicht restlos verarbeitet.
Ich war eine ganze Zeit lang der Prügelknabe in unserer Klasse. Das sehen Lehrer an sich sehr gern. Und irgendwie kamen die auf die Idee, dass das doch nicht so ideal sei.
Wir waren schon Klasse 9, demnach 14 und strafmündig. Wieder geht es um dieses Scheiß Delegieren. Sie schleusen den islamist. iranischen Terroristen Ali in die Klasse. Der hat konkret Auftrag, uns alle ständig zu verkloppen - unterschiedslos.
Der Trick geht voll auf. Kloppereien machen erst mal gar nichts aus. Und kein Schüler darf in Hessen daran gehindert werden, seine Wunschklasse zu besuchen - Alis Wünsche gehen vor; nioht unsere.
Ich bin sehr im Zweifel, ob sich Lehrer über Alkohol_und Drogenmissbrauch äußern.
Sie betreten da juristisch heißes Gebiet. Was soll der blöde Pauker oder der Direx machen, wenn dein Daddy zum Anwalt geht und ihm mit Verleumdungsklage droht? Beamte schmachten doch nach der Regelbeförderung bzw. Belobigung.
Mein Klassenlehrer hat mir mal einen Trick verraten: wenn dein Alter ein Diszi gegen deinen Pauker anstrengt, fragt dich der Richter, hast du dich beaufsichtigt gefühlt? Dann musst du antworten: nein, Herr Vorsitzender. Dann hat dein Lehrer schon ausgespielt.
Ich selbst hab das mal erlebt. BB zerstört durch Zielwurf mit einem schweren Metallgegenstand die Schultafel. Der direx droht seinem Vater mit Schadensersatz_Klage. Der Vater hinwiederum lässt dem direx über den Anmwalt bestellen, allein eine solche Form von Vandalismus stelle einen jur. glaubhaften Beleg für das Fehlen jedweder Aufsicht dar. Dazu kommt, dass wir über keinen eigenen Klassenraum verfügten. Ob die unglaublichen Berichte seines Sohnes wahr seien, dass wir unser Domizil in einem Biokeller aufgeschlagen hätten.
Ich les grad das mit der Strafarbeit. Da bringt der ja gleich deine Eltern gegen sich auf. Ich weiß nicht, ob dir deine Eltern bei den Aufgaben helfen oder du Nachhilfe kriegst.
Es reicht schon, wenn du dem Pauker einen Brief von deinem Alten gibst, er sei mit der Strafarbeit nicht einverstanden und bitte um ein klärendes Gespräch.
Ich hatte einen fiesen Arschlehrer, der hat uns als gefragt, was wir für Platten hören. Oder wenn er in seiner Heimatgemeinde wieder mal Einen beobachtet hatte, der bei Rot über die Kreuzung geht. Aber der Typ hatte begrifen: du kannst das disziplinarisch nicht umsetzen.
Wieder Sonderfall Hessen. So ein Konstrukt gibt es gar nicht. In Hessen gibt es nämlich keine Strafarbeiten. Kein Schüler soll sich bestraft fühlen.
Die Arbeiten gibt es aber doch. Sie heißen nur anders; nämlich Übungs_Arbeiten. Schlafen im Unterricht. Stören oder Unaufmerksamkeit. Du bist auf Grund sog. mangelnder Disziplin nicht mit dem Unterricht mit gekommen.
Demnach wird dir eine im Vergleich zu anderen Schülern vermehrte Hhausaufgabe gegeben. Dir ist Gelegenheit gegeben, durch Übung - daher der Name - das Unterrichtsziel doch noch zu erreichen.
Alles von SPD_Juristen erdacht - wie aus einem Fallada_Roman. Das Ministerium sichert sich und die Pauker gegen Klagen und Beschwerden der Eltern.
Denn gegen eine Übungsarbeit zu polemisieren - da begibst du dich juristisch auf das Gebiet des bloß subjektiven Meinens.
Am Sonderfall Hessen kann man auch erkennen, dass ein Abiturszeugnis wenigstens auf der Toilette noch etwas wert sein kann
Oa.bin son Depp^^meinte,kann ein Lehrer einem Strafarbeiten aufbrummen,wenn man außerhalb der Schule was verbockt hat un der dess mitkriegt?
Natürlich nicht, was du privat und ausserhalb des Schulgeländes machst geht deinen Lehrer nicht an, solange es nichts mit ihm zu tun hat
Und was kann ich machen,wenn mein Lehrer es doch tut,ich ihm sage,dass er es nicht darf und es ihm egal ist?