Legislative exekutive judikative preußischen verfassung 1848

kann mir jemand dazu was schreiben also von wem die gewalten gewählt wurden.usw? und WER WEM KONTROLLIERT.dankee

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Legislative, Exekutive; judikative in Der Preußischen Verfassung 1848

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/dreier/hdoc/preussen1848.html
Art. 43
Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Er ernennt und entläßt die Minister. Er befiehlt die Verkündigung der Gesetze und erläßt unverzüglich die zu deren Ausführung nöthigen Verordnungen.
Art. 44
Der König führt den Oberbefehl über das Heer.
Art. 45
Er besetzt alle Stellen in demselben, sowie in den übrigen Zweigen des
Staatsdienstes, in sofern nicht das Gesetz ein Anderes verordnet.
Art. 47
Der König hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung.
Zu Gunsten eines wegen seiner Amtshandlungen verurtheilten Ministers kann dieses Recht nur auf Antrag derjenigen Kammer ausgeübt werden, von welcher die Anklage ausgegangen ist.
Er kann bereits eingeleitete Untersuchungen nur auf Grund eines besonderen Gesetzes niederschlagen.
Art. 49
Der König beruft die Kammern und schließt ihre Sitzungen. Er kann sie entweder beide zugleich oder nur eine auflösen. Es müssen aber in einem solchen Falle innerhalb eines Zeitraums von 40 Tagen nach der Auflösung die Wähler und innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen nach der Auflösung die Kammern versammelt werden.