Exekutive legislative judikative

könnte mir mal jemand die begriffe hier erklären?

4 Antworten zur Frage

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Exekutive, Legislative und judikative.

Legislative ist die Gesetzgebende Staatsgewalt. Sprich das die Legislative die Gesetze erlässt. Exekutive ist die Gesetzausführende Staatsgewalt. Sprich die Exekutive sorgt dafür das die Gesetze eingehalten werden. Judikative ist die Richterliche Staatsgewalt. Sprich die Judikative entscheidet über Recht und Unrecht und auch ob die Gesetze zugelassen werden können.
Ausführende, Gesetzgebene und Richterliche Gewalt.
Ich weiß, es wird klein geschrieben
Ausführende = Polizei
Gesezgebende = Bundestag, Bundesrat
Richterliche = BGH
ja was bedeutet das aber, ich verstehe es immer noch nicht, annst du mir ein paar beispiele geben?
exekutive = ausführende gewalt
leigslative = gesetzgebende gewalt
judikative = bestimmende gewalt glaub ich

Legislative, Exekutive und Judikative

lex, legis = das gesetz
exekutive= ausführende Gewalt
judikative= gesetzgebende Gewalt
judikative ist die richtende Gewalt, nicht die Gesetzgebende.
solltest du eigentlich wissen, denn du schreibst ja selbst, das Lex = das Gesetz ist.
Da stimmt was nicht. Bundesverfassungsgericht gehört zur Judikative, der Recht sprechenden Gew.
Legislative = Gesetz gebende Gewalt
Judikative = Recht sprechende Gewalt
Exekutive = Ausführende Gewalt
Legislative = gesetzgebende Gewalt = die die Gesetze beschließen, bei uns als Bundestag und bei manchen Sachen auch noch Mitbestimmung von Bundesrat oder Regierung.
Exekutive = ausführende Gewalt = Regierung, Polizei usw. Judikative = richtende Gewalt = Justiz, Richter usw.

Was waren Exekutive, Legislative und Judikative im alten Rom

Die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative ist einer Erfindung der Neuzeit mit dem Ziel, die absolute Macht zu kontrollieren. Sie wird dem franzöischen Philosophe Baron de Montesquieu zugeschrieben.
Auch in der alten römische Republik wurde versucht, die Staatsgewalt auf verschiedene Ämter zu verteilen. Dies hat aber nicht viel mit der Gewaltenteilung nach Montesquieu zu tun. Siehe Wiki:
Römische Republik – Wikipedia
Machtzentrum war der Senat. Er erließ Gesetze, fällte Urteile und war Exekutivorgan, delegierte das Regieren an die Consuln. In Notfällen (wir würden sagen "Ausnahmezustand") wurde ein Diktator befristet ernannt.
Natürlich existierten unter dem Senat auch Behörden und Gerichte, und als aus der Stadt Rom ein Imperium wurde, übernahmen Statthalter die Regierung in den Provinzen.
Legislative, Exekutive; judikative in Der Preußischen Verfassung 1848
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/dreier/hdoc/preussen1848.html
Art. 43
Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Er ernennt und entläßt die Minister. Er befiehlt die Verkündigung der Gesetze und erläßt unverzüglich die zu deren Ausführung nöthigen Verordnungen.
Art. 44
Der König führt den Oberbefehl über das Heer.
Art. 45
Er besetzt alle Stellen in demselben, sowie in den übrigen Zweigen des
Staatsdienstes, in sofern nicht das Gesetz ein Anderes verordnet.
Art. 47
Der König hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung.
Zu Gunsten eines wegen seiner Amtshandlungen verurtheilten Ministers kann dieses Recht nur auf Antrag derjenigen Kammer ausgeübt werden, von welcher die Anklage ausgegangen ist.
Er kann bereits eingeleitete Untersuchungen nur auf Grund eines besonderen Gesetzes niederschlagen.
Art. 49
Der König beruft die Kammern und schließt ihre Sitzungen. Er kann sie entweder beide zugleich oder nur eine auflösen. Es müssen aber in einem solchen Falle innerhalb eines Zeitraums von 40 Tagen nach der Auflösung die Wähler und innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen nach der Auflösung die Kammern versammelt werden.
Wer gehört zur Legislative, wer zur Exekutive und wer zur Judikative?
Zur Exekutive gehören in Deutschland alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Zum Beispiel Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane, wie zum Beispiel Polizei und Finanzamt. Aber auch die hauptamtlichen Kreisverwaltungen , Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen gehören zu der vollziehenden Gewalt.
Beispielhaft für ein exekutives Handeln durch Verwaltungsbehörden ist u.a.
1. die Einberufung zur Musterung bei Männern
2. der Versand eines Bußgeldbescheids wegen Falschparkens oder sonstiger Ordnungswidrigkeiten
In Deutschland wird die Legislative ausgeübt:
auf Bundesebene durch den Deutschen Bundestag als Einkammerparlament, den Bundesrat als Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder u. a. an der Bundesgesetzgebung sowie den Gemeinsamen Ausschuss
auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament oder durch die Wahlberechtigten selbst.
In Deutschland wird die Legislative ausgeübt:
auf Bundesebene durch den Deutschen Bundestag als Einkammerparlament, den Bundesrat als Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder u. a. an der Bundesgesetzgebung sowie den Gemeinsamen Ausschuss
auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament oder durch die Wahlberechtigten selbst.
Der staatsrechtliche Begriff der Judikative bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative und Exekutive die dritte bzw. rechtsprechende Gewalt.
In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.
Deine Antwort wäre noch besser, wenn Du dazu geschrieben hättest, aus welchen Wikipedia-Artikeln Du sie kopiert hast. Die Links auf die entsprechenden Seiten der Wikipedia reichen ja schon.
sind nicht von wikipedia, sind aus alten berufsschulunterlagen. zumindest hab ich sie daher
Stehen lustigerweise wortwörtlich so in der Wikipedia:
Exekutive – Wikipedia
Legislative – Wikipedia
Judikative – Wikipedia
Wer es sich da jetzt wohl einfach gemacht hat?
ISt durchaus möglich, will ich auch nicht abstreiten, dann weiß man jetzt ja wenigstens, woher die Lehrer an den Berufsschulen ihr Wissen nehmen.
Schau mal auf dieser Seite aus dem politischen Lexikon für Kinder und Jugendliche zum Thema Gewaltenteilung: HanisauLand - Lexikon - Gewaltenteilung
Dort wird zum einen erklärt, was denn eigentlich die Gewaltenteilung ist und dann natürlich was unter den drei Gewalten zu verstehen ist und wer sich dahinter verbirgt.