Lassen sich nach wechsel armbanduhren batterie gewährleistungs ansprüche ableiten
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Lassen sich eigentlich nach dem Wechsel einer Armbanduhren - Batterie auch Gewährleistungs-Ansprüche ableiten?
.selbstverständlich lege ich diese Uhr beim Duschen immer ab,
nur halt beim Händewaschen bleibt sie um,
schon seit Jahren,
ohne irgendwelcher Folgen.
ich stand schon kurz vor dem Versuch,
das Teil selber zu öffnen um es trocken zu legen,
hab es mir verkniffen, denn das macht schließlich deutliche
Spuren und dann wäre es mit Garantieansprüchen endgültig vorbei.
Grundsätzlich ist ja die Uhr in Ordnung,nur wurde der Batteriewechsel verm. unsachgemäß durchgeführt.
Es liegt also kein genereller Produktmangel vor,sondern nur eine mangelhafte Serviceleistung,die aber schwer nachzuweisen sein wird.
Bei wertigen Uhren werden diese daher nach Öffnung immer auch abgedückt um die Dichtungen zu überprüfen.
Mein Tipp-lass das nächste mal nicht die Frau des Uhrmachers an die Uhr-sondern den,der diesen Beruf erlernte.
Durchaus.
Auch auf den sogenannten "Kundendienst" gibt es einen Gewärleistungsanspruch, sprich: Der Kundendienst muß fachmännisch durchgeführt werden. Wenn nicht, ist der Dienstler für die Beseitigung der durch ihn verursachten Beeinträchtigungen in Gewährleistungspflicht zu nehmen.
Aber - wie immer: Auch hier kann es schwierig werden.
Gutachten, Rumrennerei etc. pp.
Jeder Autofahrer hat es wohl mal in einer Werkstatt erlebt:
"Ich bekomme das Mistding nicht raus. Ich muß Gewalt anwenden, kann passieren das X dadurch beschädigt wird."
In so einem Fall kann der Mechaniker wohl nichts dafür und ist im Recht. Teil X muß dann natürlich ebenfalls bezahlt werden, wenn das Teil in dieser Werkstatt erstanden und eingebaut werden soll.
Aber trotzdem: Schauen was billiger wäre: Das besagte Teil oder die Arbeitsstunden um es dann doch noch ohne Beschädigungen auszubauen.
In meiner Vorgehensweise ist unter anderem geplant,
mich an die zuständige Innung
zu wenden.
Auch wenn ich für diese Dienstleistung nur €uro 4,oo
bezahlt habe,
erwarte ich jedoch eine einwandfreie Leistung.
Für mich ist nur schlimm,
dass mir mein Schätzchen, aus Titanium,
derart ruiniert wurde,
so dass ich sie als Schrott ansehen kann.
Probiere es erstmal auf dem Weg des persönlichen Gesprächs mit Frau und dem werten Gatten - viele Inhabergeführte Geschäfte lassen gerne mit sich reden.
selbstverständlich,
sind diese Herrschaften, so wie ich,
noch aus der "alten Schule
Das kommt natürlich auch auf das "Alter" und die Qualität der Uhr an, Grundsätzlich kann man bei einem solchen Werkvertrag aber auf jeden Fall Ansprüche geltend machen. Der Uhrmacher muss natürlich einen Fehler gemacht haben, wenn es normal ist das diese Uhr nach dem Wechseln der Uhr undicht ist kann sie nichts dafür - deshalb der hinweis auf die Qualität der Uhr.
Also die Konstrukteure dieser Uhr haben sicherlich Dichtungsring für diese Uhr vorgesehen;
es ist ja auch nicht das erste Mal, dass die Batterie
gewechselt wurde.
Also finde ich Deine Antwort schon sehr unverständlich
Warum unverständlich? Ich wollte nur bemerken das es unterschiedliche Voraussetzungen dafür geben kann ob ein Schadensersatzanspruch besteht.
Du erklärst mir,
so die Dichtung kaputt ist,
könne man nichts machen,
nu?
Nein, darum geht es nicht, es geht nur darum das du bei deiner Frage nicht gesagt hast was es für eine Uhr ist, jetzt hast du geschrieben das es eine Titaniumuhr ist, von der ist zu erwarten das sie dicht bleibt. Wäre es aber eine billige gewesen hätte es sein können das die Uhr selbst einfach so undicht geworden wäre.
Da es wohl eine gute Uhr ist denke ich das du einen Schadensersatzanspruch gegen die Frau, möglicherweise auch gegen den Uhrmacher selbst, hast. Und zwar aus dem abgeschlossenen Werkvertrag.