Laptop nach zwei wochen kaputt

Hey , hab mir vor etwas über zwei Wochen nen neuen Asus Laptop bei Expert gekauft und der hat sich dann vor zwei tagen aufgehängt. Nach dem herunterfahren ging er nicht mehr an und generell war er echt langsam. Find das so unverschämt, dass er nach so kurzer Zeit nicht mehr geht. Vorallem hab ich mein erspartes da rein gesteckt und ich brauche ihn ganz ganz dringen für die Schule. Die Umtauschfrist ist schon überschritten. Ich möchte sofort einen neuen haben, aber wie ich das kenne, werden die den erst zu sich nehmen und sich den anschauen. Dann folgt lange wartezeit bis er endlich repariert ist Ich brauche ihn aber, wie gesagt, sofort! Ich kenne mich ja bei sowas nicht aus, aber wie stelle ich das an, dass sie mir sofort nen neuen geben?

24 Antworten zur Frage

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Laptop nach zwei Wochen schon kaputt.

Stop, stop, stop.
Erst mal eines nach dem anderen.
1.
DU weißt nicht, ob das "Aufhängen" schon ein Fehler von Werkseite her ist oder aber bei Dir durch Fehlbedienung, einschleppen eines Virus' oder ähnlichem zustande kam.
2.
Die 2 Wochen Umtauschfrist gelten v.a. nur bei Nichtgefallen aus Kulanz.
Viel wichtiger für DIch ist:
Die gesetztliche Gewährleistung hingegen beläuft sich auf 24 Monate.
Während der 1. 6 Monate davon muss Dir der Hersteller/Verkäufer nachweisen, dass der Fehler bei Dir lag.
Erst vom 7. - Ende des 14. Monats gilt die so genannte 'umgekehrte Beweislast', das heißt, DU musst dem Hersteller/Verkäufer nachweisen, dass der Fehler bei ihm lag.
Im Moment sieht es also rosig für Dich aus.
3.
Du bist doch bis jetzt auch ohne Laptop ausgekommen? Dann wird's auch jetzt mal ohne gehen. Nagele die von "expert" aber auf einen Termin fest.
Frage zudem nach einem kostenlosen Leihgerät für die Reparaturzeit. DIesen Schadenersatzanspruch hast Du. Zieren sie sich, dann kündige an, Dir anderswo ein Gerät zu borgen und ihnen die Kosten dafür als Schadenersatzforderung zu präsentieren. Meistens finden sie dann doch recht schnell ein Leihgerät für Dich.
Sorry, Tippfehler. Richtig heißen müsste es bei 2.:
"Erst vom 7. - Ende des 24. Monats gilt die so genannte 'umgekehrte Beweislast'".
Schau' auch mal nach, was in den AGB "Allgemeine Geschäftsbedingungen"
zu
"Störungen bei Erfüllung des Kaufvertrages"
oder
"Rechte bei Mängeln"
oder wie auch immer die das genannt haben, steht.
Die AGB sind deshalb von Belang, weil sie vom Gesetzestext abweichen können.
Allerdings dürfen sie Dich als Kunden nicht unangemessen benachteiligen, da wären sie ungültig.
Die Paragraphen-Tante hat wieder zugeschlagen.
Schön, dass es dich gibt
Würde der Nachsatz da nicht stehen, wäre ich nicht sicher gewesen, ob das ein Kompliment oder eine Beschreibung meines Naturells sein sollte^^.
Das war beides, eine Beschreibung deiner Person UND ein Kompliment
Dass ich gut zuschlagen kann?
Nun, so lange es bei nicht verletzenden Worten bleibt, ist ja alles im grünen Bereich.
Umtauschfristen für defekten Laptop:
Hauptseiten zum Thema: Google
Antwort:
Reklamation, Gewährleistung und Umtausch
Ein Ratgeber zum Thema Gewährleistung und Garantie, Kauf, Reklamation, Umtausch, Reparatur, Minderung und Vertragsrücktritt bei defekter Ware.
Was kann ich als Kunde tun, wenn das von mir gekaufte Produkt plötzlich nicht mehr funktioniert?
Zunächst müssen Sie sich mit dem Händler bzw. dem Geschäft, in dem Sie die Ware gekauft haben, in Verbindung setzen. Das geht telefonisch oder persönlich. Am besten ist es natürlich, wenn Sie zusammen mit dem Gerät selbst in den Laden zurückgehen und die defekte Ware dem Händler zeigen. In manchen Fällen kann der Fehler direkt vor Ort behoben werden, wenn es ein leicht behebbarer Defekt ist und der Verkäufer die entsprechenden Fachkenntnisse hat.
Wichtig ist, dass Sie dem Verkäufer das defekte Gerät überhaupt einmal zeigen. Er hat das Recht, einen Blick auf den Defekt zu werfen.
Wenn ich zu dem Händler fahre und die defekte Ware persönlich zur Reklamation in das Geschäft zurück bringe, muss der Händler mir meine Fahrtkosten ersetzen?
Ja, denn der Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, ist zum Ersatz aller Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Reklamation bzw. der Gewährleistung stehen.
Bekomme ich die Versandkosten ersetzt, wenn ich die defekte Ware per Post an den Verkäufer zurück schicke?. usw.
Nun stehe ich im Geschäft und möchte meine Rechte als Kunde wahrnehmen. Was sind meine Rechte?
Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware.
Bevor Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen Sie dem Händler das Gerät überlassen, damit dieser es auf den beschriebenen Defekt hin überprüfen kann. Ist die Neulieferung im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer, so hat der Händler wiederum das Recht, die günstigere Reparatur vorzuschlagen. Das muss der Händler dann entsprechend begründen. Steht das von Ihnen erworbene und nun defekte Produkt noch in den Regalen des Händlers, so kann er die Neulieferung natürlich nicht verweigern, da ihm dann durch die Neulieferung kaum unverhältnismäßige Kosten entstehen.
Sie sollten in jedem Fall zunächst darauf bestehen, dass Sie genau das gleiche Produkt noch einmal erhalten, aber in neuem und funktionsfähigen Zustand. Ist der Kauf schon einige Monate her, so kann es in unserer schnelllebigen Zeit durchaus passieren, dass der gewünschte Artikel längst nicht mehr in den Regalen steht und nicht mehr produziert wird. Was dann? Ist die Lieferung einer neuen Ware trotzdem möglich? Ja, in einem derartigen Fall können Sie ein vergleichbares Produkt verlangen, das vom Preis und den Eigenschaften her ähnlich ist. usw.
liebe Calina Umtausch Frist 14 Tage. Du willst in ja nicht umtauschen du willst einen der funktioniert und die Garantie ist mind.1 Jahr. Ich habe auch ein Asus der funktioniert Einwand frei
ja da sollte man sich informieren bevor man eine Panne hat. Habe ich auch nicht gemacht nun weiß ich es
Ja, aus Fehlern wird man klug. Lehrgeld zahlen wir alle.
Überhaupt nicht.
Der Händler hat das Recht, das Notebook reparieren zu lassen und das geht oftmals eben nicht von heute auf morgen.
Evtl. gibt es ein Ersatzgerät für die Zeit.
Und von welcher "Umtauschfrist" schreibst Du?
Hatte mit einem Computer von Expert genau die gleichen Probleme.
Zuerst wurde er eingeschickt; hat ca. 4 Wochen gedauert, bis ich ihn wieder zurück bekam.
Nach einem Tag das selbe Problem. Wieder dahin. Da haben die dort vor Ort mit der Firma telefoniert; Der Computer wurde dann dort, also vor Ort platt gemacht und neu aufgespielt. Nach weiteren 2 Tagen wieder das selbe Problem. Ich wieder hin. Da hat sich dann einer, der sich damit auskannte, den Computer genau angeschaut, also angeschlossen, nach geschaut, einiges verändert. Das hat ca. 40 Minuten gedauert; schwupps, war der Computer wieder in Ordnung. Das ganze ist jetzt 1 1/2 Wochen her. Der Computer macht keine Zicken mehr.
Nimm also deine Läppi mit dorthin. Da soll sich jemand den anschauen. Vielleicht kann er dir sofort helfen.
Ansonsten, falls er eingeschickt werden muss, hast du keine Chance auf ein Leihgerät. Es bleibt dir dann nur, abzuwarten.
Doch, Du hast Chancen auf ein Leihgerät.
Ist im BGB geregelt. Sie zieren sihc zwar und versuchen, Dich vom Gegenteil zu überzeugen, aber da muss man fest bleiben und auf das BGB verweisen. Ich hab am Ende IMMER eins gekriegt.
Bei Computer, Laptop ist es aber etwas anderes, da dort dann eigene Daten vorhanden sein werden.
Das ist das Problem des Verkäufers/Händlers. Dann müssen sie ein Vorführgerät nehmen, wenn sie's anders nicht gebacken kriegen. Klappte bei mir auch. Klar zieren sie sich erst mal, aber: Rücken gerade, fest bleiben^^.
wie hast du das denn hier geschrieben? wenn deiner kaputt ist?
Die Umtauschfrist ist schon überschritten" - Nach 2 Wochen?
Um genau zu sein -zwei wochen und drei Tage
Meine Anmerkung: Warum hast du nicht schon längst selbst mal im Internet nachgeschaut - denn dort gibt es wertvolle Hinweise zum Thema. statt zu warten und zu warten und erstmal eine Frage zu stellen
Oh man, dann darf man nicht mal ne Frage stellen! DANKESCHÖN. Die Frage habe ich in zwei Minuten formuliert und ICH denke dass ICH weiß, was ich tue. Dass ich mal im Internet nachgeschaut habe? -natürlich hab ich das!
Bitte beantwortet einfach die Frage oder ihr bzw du @Chiara2008 gehst und nervst andere. Herzliche
Wieso gibtst du den nicht bei Xpert ab und nutzt vorübergehen den PC deiner Eltern, die werden sicherlich verständnis dafür haben.
Ich brauche meinen Laptop mit meinen Datein. Ich kann nicht jedes mal zu meinen Eltern rüber rennen. Die brauchen den ja selbst oft genug
Werden hier schon wieder Garantie und Gewährleistung sowie Fernabsatz- und stationärer Handel durcheinander gebracht.?