Kündigungsfrist

Was bedeutet der folgende Satz: Mit Ablauf von 3 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31.07.2011. Habe als Aushilfe angefangen und wurde übernommen.Arbeitszeit in der Woche beträgt von 20 bis 25 Stunden.Ich fühle mich da nicht so wohl und in dieser Branche will ich auch nicht mehr arbeiten.

10 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1636 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Kündigungsfrist

Kann ich da fristlos bis zum 01.04.2011 kündigen?
Aber nur bei Ablauf von 3 Monaten des Vertrages gilt doch diese Kündigungsfrist oder?
Du willst also kündigen - Da gilt dann wohl der alte Grundsatz, wer keine wirksame Kündigung verfassen kann, der muß bis bleiben, bis die Altersgrenze erreicht ist oder darauf hoffen, daß er vom Arbeitgeber gekündigt wird
gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
da steht doch wie du es machen musst
du kannst fristgerecht kündigen.
Das heißt, nach der Kündigung noch 4 Wochen arbeiten
Und du kannst zum 15. oder 31 kündigen.
Also ein guter Termin wäre der 1.05.
Mache es doch ganz einfach und vor allen Dingen f a i r!
Geh zu deinem Chef und rede mit ihm.
Der muss ja auch schließlich einen Ersatz für dich finden.
Der hat dir geholfen und da wäre es nur anständig von dir, ihm das persönlich mitzuteilen und die Kündigungszeit zu besprechen.
Fristlos kann man ohne triftigen Grund nie kündigen. Man muss eine normale Kündigung schreiben und dann die Frist einhalten. Deine Kündigungsfrist ist die gesetzliche Kündigungsfrist. Da ich davon ausgehe, dass Du dann momentan in der Probezeit bist, gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die musst Du einhalten.
Wenn die 3 Monate seit Beginn der Beschäftigung schon abgelaufen sind, dann gilt wie Du schon geschrieben hast, eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats.
z. B. diese hier:
Als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer wurden in der Rechtsprechung angesehen:
* Wiederholt unpünktliche Zahlung der Vergütung
* Beharrliche Nicht-Abführung von Sozialabgaben
* Beleidigungen
* Tätlichkeiten
* Sexuelle Belästigungen
Quelle: HENSCHE Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
da der 15. verstrichen ist, kannst du zum letzten des Monats kündigen, nach einem Monat bist du dann den Job los.
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht – Wikipedia
"Wurde eine Probezeit vereinbart, maximal für sechs Monate, kann innerhalb dieser mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden § 622 Absatz 3 BGB.

Kündigungsfrist

wie meinst du das mit april dort arbeiten?
bei dem betrieb, wo ich derzeit arbeiten und kündigen will, bin ich erst seit 02.04. beschäftigt
ich hab mal jemanden gefragt,der hat mir gesagt das wenn du morgen schon kündigstkönntest du ab dem 30 schon woanders arbeiten
damke für die hilfe
aber hast du irgendwelche quellen dazu oder so? weil ich muss mir 100 prozentig sicher sein, dass das klappt. damit ich morgen auch schon den neuen arbeitsvertrag unterschreiben kann.
du kannst das auch mit deinem arbeitgeber besprechen,wegen dem einen tag! warum der schnelle wechsel,wenn ich fragen darf?
ja, das geht ja auch. aber das problem ist halt da, falls der auf 2 wochen beharrt. bin gehaltstechnisch nicht so gut zufreiden beim aktuellen arbeitgeber und habe woanders ne lukrativere alternative. daher der schnelle wechsel
was würde denn passieren wenn du die kündigungsfrist nicht einhällst,ich kann dir nur sagen was ich weiss! besprich das morgen in aller ruhe mit deinem arbeitg. kannst du nicht bei der anderen firma einen tag später anfangen?
vielleicht bekomme ich dann rechtliche probleme mit dem neuen arbeitgeber, wenn ich da zum 30.04 unterschreibe, aber nicht antrete.
kann auch sein, dass mich mein aktueller chef eh nicht mehr arbeiten lässt, wenn ich gekündigt habe. aber mal sehen. anfangen geht leider nur montags in der firma. andernfalls muss ich das noch ne woche verschieben auf den 07.05. aber dann muss wieder alles mit personaldienstleister undder firma usw neu geregelt werden. ich versuch mein glück gleich einfach mal.
für deine hilfe lara-lili
wenn du erst am 01.04.07 dort angefangen hast zu arbeiten, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen hast , kannst du heute zum 30.04.07 kündigen. Natürlich kommst du auch sofort aus dem Vertrag- mit einer entsprechenden Vertragsstrafe, die manchmal sehr hoch ausfallen kann.
Wenn Du heute kündigst , dann kannst Du mit 2 Wochen Kündigungsfrist nur zum 30.04. kündigen. Das heißt, Dein letzter Arbeitstag in der jetzigen Firma wäre der 30.04. Du kannst dann erst ab Dienstag, 01.05. in der neuen Firma anfangen.
Du hast jedoch die Möglichkeit, in der Kündigung zum 29.04. zu kündigen, dann jedoch muß der alte Arbeitgeber da erst zustimmen.
Sprich mit deinem Chef, es ist vorteilhaft für beide Seiten, wenn er einwilligt.
Achte darauf, daß es ein Gespräch unter vier Augen ist, wenn er nicht dazu bereit
ist, nimmst du unbezahlten Urlaub oder bist krank. Du kannst natürlich dann nicht woanders anfangen.
Du kündigst einfach fristlos und fängst woanders an. Dein Chef kann natürlich
dann Ersatzleistungen von dir fordern, aber im Zeitalter des Personalleasing
findet er sofort Ersatz und eventueller Regress hält sich in Grenzen.Ich würde die
zweite Variante bevorzugen. Du hast zudem die Möglichkeit,einen Richter zu bitten,
dir die Sachlage zu erklären. Kostet nichts. Du solltest einen Richter des Arbeitsrechtes befragen.Ich denke, unser System Arbeitsrecht wird es bevorzugen,
einen Arbeitnehmer in Arbeit zu haben, als einen Arbeitslosen, der nach Arbeit
sucht mit durchzuziehen, denn du kündigst ja auf jeden Fall.Wichtig ist dabei nur,
daß die neue Arbeit auch sicher ist und kein Hirngespinst.
Du hast zwar keinen Urlaubsanspruch,aber sprich doch mal mit deinem Chef,ob er dich nach der Kündigung einen Tag unentgeldlich freistellt.Warum beginnt dein neuer Arbeisvertrag bereits am 30.04.und nicht am 01.05,sodass du ja erst am 02.05.anfangen musst.Du kannst auch noch in Einverständnis mit deinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag schliessen.Aber das sollte man sich genau überlegen,kann soziale Nachteile bringen.


job
Ab welcher Arbeitnehmerzahl darf ein Betriebsrat gewählt werden?

- arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder -


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -


aushilfe
ich wollte bei einem Möbelgeschäft einen aushilfs job anfangen und will fragen wie ich …

- vermutlich ungefähr folgende Aushilfsarbeiten anzubieten: Lagerarbeiter Transportar beiter Reinigung der Verkaufsräume und -und zwar hab ich noch nie ein aushilfsjob gemacht ich bin erst 17 jahr alt und weis daher nicht wie -