Kündigungsfrist schulischer ausbildung

Ich mache momentan eine schulische Ausbildung zur Medizinisch technischen Radiologieassistentin. Leider habe ich da keinen Vertrag bekommen sondern nur eine Schulbescheinigung. Ich möchte aber diese Ausbildung beenden und bin leider noch keine 18, aber ich habe auch noch kaum Kontakt zu meinen Eltern. Könnt ihr mir einen Rat geben

5 Antworten zur Frage

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Kündigungsfrist bei schulischer ausbildung

In welchem Bereich soll die Kündigung erfolgen? Deine Frage solltest Du vielleicht ausführlicher formulieren.
Selbst ein mündlicher Vertrag uteliegt dem BGB, Du hast den selben rechtlichen Status. Es könnte nur schwieriger werden in durchzusetzen.
du hast bestimmt einen vertrag unterschrieben. da guckst du einfach rein, da steht es garantiert.
dazu steht leider nichts habe nur eine schulbescheinigung bekommen
Wenn du eine Ausbildung beginnst, denn MUSST du vorher einen Vertrag unterschrieben haben, wo auch drin steht wieviel Geld du bekommst usw.
hast du das denn nicht?
nein habe keinen Vertrag bekommen. Das ist eine schulische Ausbildung da bekommt man kein Geld und man kann nur Bafög beantragen mehr nicht


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -


gesetzliche
zahlt man beim Bezug von BAB in die gesetzliche Rentenversicherung ein?

- Meines Wissens zahlt man beim Bezug von BAB nicht in die gesetzliche RV ein, wenn man keine Ausbildungsvergütung erhält, die -


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