Kündigungsfrist beamte

Bin Kommunalbeamter, aufgrund meines Alters noch nicht auf Lebenszeit, und möchte kündigen. Welche Frißt habe ich einzuhalten?

5 Antworten zur Frage

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Kündigungsfrist für Beamte

Frage den Personalrat, es ist in der Regel unterschiedlich.
Müsste im Bundesbeamtengesetz stehen. Ich rate dir aber, überleg es dir noch einmal. Da würden sich ganz viele die Finger nach lecken.
Am schnellsten geht es, indem Du Deine Dienstpflichten verletzt. Dann werfen sie Dich von alleine raus. Und wenn Du dann nicht widersprichst, bist du draußen.
Ein "toller" Vorschlag? Wegweisend für die Zukunft. Ich nehme an, dass das nicht Dein Ernst ist.
Hat sich viel getan seitdem. Entlassungsgesuch, keine Probleme, bin raus. War kein problem.
du "bittest" nicht, du "verlangst deine Entlassung" schriftlich. Das nur zum Sprachgebrauch.
Ich weiß nur wie es bei Bundesbeamten ist:
In dem Verlangen sollte ein Zeitpunkt in näherer Zukunft festgelegt werden. Dort erfolgt dann auch die Entlassung.
Es kann verlangt werden, dass du deine Dienstgeschäfte noch zu Ende bringst.Diese Frist darf längstens jedoch 3 Monate Dauern.
Das steht in §30 BBG. Aber das gilt NUR für Bundesbeamte.
Ich würde die Gewerkschaft mal kontaktieren, oder "Arbeitnehmervertreter" o.ä. Da das in jeden Bundesland anders sein kann.