Kündigungsfrist arbeitgeber

Ich hab mal folgende Frage. Ich bin seit 8 Jahren in einer Firma beschäftigt in NRW ohne Arbeitsvertrag bzw. es hieß bei meiner Einstellung der befristete AV wir in einen unbefristeten umgewandelt, habe ich allerdings nie erhalten. Es wurde bei meiner Einstellung mit der GF vereinbart, da ich in einen anderen Bundesland wohne, das ich sobald ich wieder Arbeit in meiner Heimat finde ich unter Umständen ohne Kündigungsfrist von der Firma ausscheiden müsste. Dem wurde von der GF zugestimmt.Nun bin ich schon über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, also beziehe Krankengeld, und nutzte die Zeit mir in meiner Heimat einen Job zu suchen, da ich mit meiner bisherigen Arbeit nie richtig zufrieden war, persönlich gemeint, und hab ihn auch gefunden. Kann mir der AG Probleme bereiten wenn ich jetzt kündige und anführe auf Grund meiner vorangegangenen Krankheitsgeschichte möchte ich den Beruf nicht mehr ausüben? Bei der Firma bin ich eh nicht mehr in den Lohnkosten. mal.

9 Antworten zur Frage

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Kündigungsfrist beim Arbeitgeber

ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann schriftlich oder
mündlich zustande kommen - Dein Arbeitsvertrag ist also
mündlich zustande gekommen -
Durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitsvertrag – gleichgültig, wie lange er besteht – mit einer Frist von 4 Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonates gekündigt werden -
- zumindest zweifelhaft dürfte es sein, ob Du Dich noch auf eine 8 Jahre
lang zurückliegende Absprache noch berufen kannst oder ob diese nicht
inzwischen durch Zeitablauf verwirkt ist; einmal abgesehen davon ob sich Dein Arbeitgeber noch daran erinnern kann/mag - Hier solltest Du Deinen
Arbeitgeber einfach fragen; angesichts der aktuellen Erkrankung stimmt er
ja einem Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu
sprich halt einfach mit ihnen. Die werden schon zustimmen. So leicht einen Dauerkranken loszuwerden finden die sicher gut.
Du hast eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten eines Monats oder zum Ende eines Monats.
Wenn Du also heute, am 27.05.2015 kündigen würdest, wären 4 Wochen am 24.06.2015 um,
also würde das Arbeitsverhältnis per 30.06.2015 enden.
Eure Vereinbarung, die eine kürzere Kündigungsfrist Deinerseits zulässt, kenne ich nicht im Detail, deshalb kann ich das nicht weiter beurteilen.
Dazu fehlen genauere Angaben.
Einen Kündigungsgrund musst Du in keinem Fall angeben bei fristgemäßer Kündiung.
Möchtest Du die Kündigungsfrist verkürzen,
bleibt Dir nur ein Gespräch mit dem Arbeitgeber,
um eine so genannte "Aufhebung des Arbeitsverhältnisses" zu vereinbaren.
Es war so, nicht ich habe mich beim AG beworben sondern er hat mich damals gefragt ob ich nicht bei ihm anfangen möchte zu arbeiten. Daraufhin sagte ich zu, mit der Option das ich unter umständen ohne Kündigungsfrist gehen kann wenn ich in meinen Heimatort wieder eine Anstellung finde.Und dem wurde zugestimmt
Aber wie gesagt, der wird froh sein. Einfach mal reden.
Kommt drauf an, wie lange er schon krank ist.
Wenn die 6 Wochen durch sind, ist's ihm, zumindest unter finanziellem Aspekt, schnurz.
Wieder zu hektisch gelesen? Er bezieht Krankengeld.
Ja denke das beste wird sein einen Aufhebungsvertrag statt Kündigung anzustreben um aus der Sache rauszukommen. Das gespräch wurde damals nicht dokumentiert wo hervorging das ich auch ohne Kündigungsfrist ausscheiden kann.Ich möchte ja die neue Stelle zum 15.06 antreten.
Könnte mir vorstellen das mir dann das anteilige Urlaubsgeld und Überstunden etc. nicht mehr gezahlt wird, aber mit dem könnte ich leben
Na Überstunden die geleistet wurden müssen auch bezahlt werden. Urlaubsgeld auch, für den nicht genommenen Urlaub.


kündigungsfrist
Kann man sofort Kündigen?

- einhalten. das steht in sein Arbeitsvertrag. Er sollte die Kündigungsfrist einhalten! Es könnte sonst sein, das er seinem Geld -- Arbeitsvertrag, sofern er keine andere Regelung mit seinem Arbeitgeber vereinbart, durch eine ordentliche Kündigung beenden. -


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -


fristlose
Unter welchen Umständen wurde der Generalbundesanwalt Range praktisch fristlos entlassen …

Hat das negative Auswirkungen auf die Beamtenpension? Nennt man das eine unehrenhafte Entlassung? Minister wirft