Kündigung wohnung pflegeheim muß

Ich habe einen Mietvetrag seit 1976 mit dem selben Vermieter, wann muß ich kündigen wenn ich ins Pflegeheim muß

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Kündigung der Wohnung wenn ich ins Pflegeheim muß

wenn du in ein Pflegeheim kommst, weißt du dies sicher schon einigeMonate vorher, so daß du dein Mietverhältnis so kündigen kannst, dass der Vermieter sich um einen neuen Mieter umsehen kann.
Außerdem wird der Vermieter sich die Wohnung vor einer Neuvermieterung renovieren müssen, sprich: zumindest die Wände frisch tünchen; nach dem Mietrecht bist du bei Auszug dazu nicht mehr verpflichtet
Ich würde sagen, auch 3 Monate. Eine Verkürzung der Frist wird es wohl nicht geben.
Aber frag noch mal Frechdachs, der hat da Ahnung.
Die entsprechende Regelung für ab dem 1.Septemer 2001 geschlossene Mietverträge findet sich in § 573c BGB. Die dort genannten Fristen gelten sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter.Wichtig
Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge , gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Die Regelung findet sich in Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10.
a) Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats. Hinweis zur Fristberechnung:
Auch der Samstag ist grundsätzlich ein Werktag. Ist ein Samstag allerdings der dritte Werktag, so zählt er nicht mit: Der Mieter kann auch noch am folgenden Montag kündigen.
Beispiel:
Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5. Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai.
Mietrecht,">http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4-1.htm">Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm