Kündigung versetzung

Auf Grund der Schliessung von mehreren Fillialen wurde ich trotz bestehenden Vertrag gekündigt am 30.10.2010). Die Mitarbeiter der geschlossenen Fillialen wurden versetzt Keine Vor-Meldung keine Kündigungsfrist, kein kündigungsschreiben , nichts! Kurz vor Feierabend am letzten Tag kam ein Anruf ich brauch nicht mehr wieder kommen! Was kann ich gegen diese Unverschämtheit tun und was steht mir zu? Elvira

4 Antworten zur Frage

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Kündigung wegen Versetzung?

Zum Arbeitsgericht gehen und mindestens die zwei Monate noch Lohn kassieren. Wenn die Filiale jetzt zu ist, kanst Du Dich ja leider nicht dort hinsetzen und bis zum Feierabend die Zeit absitzen.
Da kannst du nur klagen und auf eine schriftliche Kündigung warten,denn so ist sie unwirksam und dein Geld bis zum 30.12 müssen sie bezahlen.
Die Filliale ist offen , ich wurde gekündigt damit die Mitarbeiter der geschlossenen Fillialen in der Region verteilt werden. Ich habe bis heute kein Kündigungsschreiben nur eine Arbeisbescheinigung die bescheinigt " im gegenseitigem Einvernehmen " dabei stimmt es ja nicht. würde mir mehr wie 2 löhne wie zb schadensersatz oder so zustehen?
Deine Ausführungen sind unklar.
1. Warst Du in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijobbasis beschäftigt?
2. War Dein Vertrag befristet? Wenn ja, zu wann?
3. Wann soll die Kündigung erfolgt sein?
4. Wie erfolgte sie?
5. Zu wann erfolgte sie?
6. Wann hast Du Dein Arbeitszeugnis/Arbeitsbescheinigung erhalten?
7. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat?
8. Wann hast Du Dein letztes Gehalt erhalten?
9. "Kurz vor Feierabend am letzten Tag kam ein Anruf ich brauch nicht mehr wieder kommen!" = welcher Tag = Datum?
1. gearbeitet als Vollzeit
2. Vetrag ist bis 31.12.2010 befristet.
3. am 29.10.2010
4. mündlich
5. am 29.10.10 , 5 min vor Arbeitsende
6. Zeugniss noch keins und arbeitsbescheinigung am 2.12.10
7. Betriebsrat vorhanden jedoch für diese Sache /anscheinend nicht zuständig)
8.letztes Gehalt am 1.12.10
9. 29.10.10 um 14:00 Uhr
habe ich jetzt nach einem monat immer noch das recht zu klagen?