Krankenversicherung nebengewerbe

habe seit 2 jahre ein gewerbe aber die geschafte laufen nicht so gut. z.z. verdiene ich als selbständiger ca. 1000€ netto im monat. ich wollte jetzt das gewerbe als nebengewerbe laufen lassen und hätte die möglichkeit mich teilzeit mit 25 st./wo. anstellen zu lassen, hier würde ich ca. 900€ brutto/mo. verdienen. z.z. bin ich freiwilliges mitglied in der ges. krankenversicherung und zahle mon. ca. 320€ krankenversicherungsbeitrag.bei meinem zuküftigen arbeitgeber bin ich ja dann ges. krankenversichert, muss ich zusätzlich noch beiträge bei der krankenversicherung für mein nebengewerbe zahlen?

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Krankenversicherung bei Nebengewerbe

Das kommt drauf an, wibiel das Nebengewerbe an Stunden umfasst:
."Muss im Nebengewerbe eine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Für die Krankenversicherung ist entscheidend, dass die Nebentätigkeit wirtschaftlich nicht die Haupttätigkeit überwiegt und das max. bis zu 15 Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit aufgewendet werden. Solange beide Punkte zutreffen, muss für das Nebengewerbe keine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Versichert ist der Unternehmer entweder über seinen Hauptjob, bei ALG 1 Bezug über die Bundesagentur für Arbeit oder als ALG 2 Bezieher über das Grundsicherungsamt. Unternehmer die eine Familienversicherung über den Partner abgeschlossen haben, bleiben unter der Berücksichtigung der o.g. Punkte familienversichert.
Überwiegt die Nebentätigkeit wirtschaftlich die Haupttätigkeit oder die 15 Stunden Grenze wird überschritten muss für die Nebentätigkeit eine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der Unternehmer kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln."
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit | gründerlexikon.de
Am besten fragtst Du bei der gesetzlichen Krankenkasse nach, bei der Du Dich für den Teilzeitjob versichern lässt. Die kann es Dir anhand Deiner Angaben und Unterlagen genau sagen.
, Aerdna221.

Muß man bei angehender Selbständigkeit als Nebengewerbe,eigene Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen?

Du wirst Deine Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen müssen, denn Gewerbe ist Gewerbe und damit bist Selbständige. Von einem Nebengewerbe spricht man dann wenn Du schon ein anderes Gewerbe ausübst.
Korrektur: Bei einem monatl. Einkommen bis ca. 400 € bleibt man fam-versichert, danach gibt es eine Staffelung. Als Teilzeit-Selbständiger bis zu einem Einkommen unter 1800 € zahlt man nur bis zu ca. 90 € und ist dabei auch selber Mitglied.
Bei der Ich-AG gibt es einen verminderten Satz von ca. 11%, in Geld ausgedrückt: ca. 180,- € incl. Krankengeld ab dem 43. Tag und Pflegevers. und Zahnersatz. Den Beitrag zahlt man alleine und ist natürlich vollwertiges Mitglied.


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