Krankenkasse rückwirkend leistungen einstellen

Antrag auf Zuschuß für eine Haushaltshilfe wurde im Februar bewilligt, nun stellt sie diesen rückwirkend per 1.7.2011 ein. Antrag wurde für eine Frau gestellt, die nach der Geburt ins Koma gefallen ist. Sie befindet sich zwischenzeitlich in Reha, zur Zeit Schwerstpflegefall. Lebensgefährte mit zwei Kindern ist auf die Hilfe angewiesen. An wenn soll er sich wenden um die Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens Seitens der DAK zu prüfen? Rechtsanwalt für Sozialrecht? Ist die DAK in diesem Fall überhaupt an Gesetze gebunden?

16 Antworten zur Frage

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Darf eine Krankenkasse rückwirkend Leistungen einstellen?

möglicherweise war die erste Bewilligung nur auf den fasmilieären Zustand mit der sich jetzt in der Reha befindlichen Frau "zugeschnitten" und die Krankenkasse hat noch gar nicht konkret den Bedarf auch für die jetzige familieäre Situation registriert - hier sollte in dem jedem Fall gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch eingelegt werden u n d dann in einem persönlichen Gespräch dargelegt werden, weshalb es weiterhin eine Haushaltshilfe bedarf
Wieso sollte eine Krankenkasse Leistungen für eine Versicherte fortführen, wenn diese tatsächlich nicht mehr zu Haushalt gehört? Es sit nicht Sache der Versichertengemeinschaft der "Kasse" dem Rest der Familie ein möglichst sorgenfreies Leben zu bereiten. Da verwechselst Du etwas bereits in der Fragestellung. Wenn die Familie Sozialfall ist, muss sie Leistungen beim Sozialamt beantragen, aber nicht erwarten dass die Krankenkasse nach Abschluss der Krankheit der Familie die Ersatzmama finanziert.
Aber rückwirkend Leistungen einzustellen ist das rechtens?
Die Familie ist kein Sozialfall. Es geht eben genau darum, kein Sozialfall zu werden. Wird die Unterstützung gestrichen, ist die Gefahr da, dass er seine Selbständigkeit, die er im Moment aufgrund des Erziehungsurlaubes nur eingeschränkt ausüben darf und kann aufgeben muss.
Warum sollte das nicht rechtens sein?
Wenn die Leistung zu Unrecht bezogen wurden und es sich hier um einen Leistungsmißbrauch handelt?
Ich will keine Familien mit meinem Beiträgen subventionieren, die sich auf Kosten der Krankenkasse einen eleganten Familienbetrieb organisieren. Das ist nicht meine - und auch nicht Aufgabe - der Krankenversicherung
Die Frau war berufstätig. Beim ersten Kind hat sie ihre Beschäftigung nach dem Erziehungsurlaub wieder aufgenommen und das hatte sie auch beim zweiten Kind vor.
Einen Leistungsmissbrauch zu unterstellen was soll das.
Dann solltest Du mal in die Versicherungsbedingungen / Satzung gucken. Da kannst Du das Bezugsende schwarz auf weiss nachlesen oder dachtest Du es gibt diese Leistungen auf Lebzeit wenn sich der Gesunheitszustand nicht mehr ändert?
Ganz öffensichtlich haben sich diese vorher um nichts gekümmert und weder eine private Pflegeergänzung noch ein Tage-/Pflegegeld abgeschlossen. Wer keine Vorsorge betreibt weiss das und nimmt dies für z.B. einen Urlaub, neues Auto oder sonstige Vergnüglichkeiten in Kauf. Wer Kinder hat und keine Vorsorge diesbezüglich betreibt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. wo bleibt das das Verantwortungsbewusstsein.
Sie hat die Problemstellung aus einem falschen Blickwinkel betrachtet.
Er hat leider Recht
Nichts als weitere haltlose platte Vorurteile! Es geht um Haushaltshilfe und diese eine Leistung wird unabhängig von anderen geprüft. Aussagen über die Gesamtsituation kannst du gar nicht treffen, dazu fehlen dir die Informationen. Und wenn du noch zehn Doppelaccounts zur Meinungsbestärkung auffährst wird sich daran nichts ändern.
Da die Familie immer noch Hilfe braucht müssten sie es eigentlich weiter zahlen. Es kann sein das jetzt, da die Frau in Reha ist die Gegebenheiten geändert sind. Aber zahlen müssen sie. Ich würde mich bei der Kasse beschweren und wenn die nicht reagieren würde ich zum Sozialamt gehen. Die helfen einen weiter und sagen dir welche Rechte die Familie hat.
Wie ich gerade gelesen habe, scheint die Krankenkasse dazu nicht verpflichtet zu sein. Ob sie das rückwirkend entscheiden darf, konnte ich noch nicht klären.
Die Krankenkasse hat die Hilfe für die kranke Frau bewilligt, da diese nicht mehr im Haushalt lebt, hat sie die Leistungen natürlich eingestellt, denn sie wird ja in der Reha versorgt. Der Lebensgefährte und die Kinder sind ja nicht krank, also hat mit deren Hilfe die Krankenkasse nichts zu tun. Da muss man sich wahrscheinlich ans Jugendamt oder Sozialamt wenden.
Aber es geht doch um die Versorgung der Kinder. Die Frau ist seit Februar in Reha, nach wie vor im Haushalt gemeldet, soll auch nach der Reha wieder in den Haushalt integriert werden.
Aber derzeit ist die Kranke nicht da, und deshalb kriegt sie auch nichts von der Krankenkasse. Die Hilfe dient nur dazu, der Frau bei Aufgaben im Haushalt zu helfen, die sie wegen ihrer Erkrankung im Haushalt nicht selbst durchführen kann. Wenn eine alleinstehende Mutter ins Krankenhaus kommt und hat keine Verwandten oder Bekannten, die die Kinder in der Zeit versorgen, dann muss sich das Jugendamt um eine Heimunterbringung oder Pflegefamilie kümmern. genau hier, hat der Vater nicht die Möglichkeit seine Kinder allein zu versorgen, dann ist das Jugend/Sozialamt gefragt, auf alle Fälle nicht die Krankenkasse.
Kommt eine alleinstehende Mutter ins Krankenhaus ist durch den Zuschuss zur Haushaltshilfe die Versorgung der Kinder zu sichern.
konsumo verabschiedet sich - Lübeck
Gut mit der Mutter im Krankenhaus hatte ich Unrecht, aber soweit ich das sehe, handelt es sich hier nicht um eine alleinstehende Mutter. Wahrscheinlich findet die KK, dass dem Vater zugemutet werden kann, seine beiden Kinder, nebst Haushalt selbst zu versorgen. Er hat ja die Belastung durch seine kranke Frau nicht mehr im Haushalt.
Hab mir den Paragraphen durchgelesen, scheint so zu sein, dass die Krankenkasse recht willkürlich drüber entscheiden darf.
Er hat sie wie auch der Rest der Familie bei der Reha begleitet, was selbst die Ärzte für wichtig erachten. Sie befindet sich im State of minimal consience. Die Reha wird monatsweise verlängert, solange sie Fortschritte macht.
Die Krankenkasse scheint Menschen schneller aufzugeben.
Ob sie rückwirkend Leistungen einstellen darf, das bleibt trotzdem offen.
Krankenkassen zahlen meist nur das allernötigste und manchmal nicht mal das. Rückwirkend können KK leistungen dann einstellen, wenn ihnen erst zu einem späteren Zeitpunkt die Gutachten der Experten oder andere Kenntnisse eintreffen.


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