Kopie personalausweis erlaubt behördengänge

Wenn man als Beispiel beim KFZ Bundesamt oder anderen Behörden etwas erfragen oder beauftragen möchte, kommt es vor, dass man eine Kopie seines Ausweises erstellen soll. Bei dem neuen Ausweis ist das aber doch verboten, oder gibt es da Ausnahmen?

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Kopie von Personalausweis erlaubt für Behördengänge?

Kleine Hilfe zur Erledigung der Behördengänge
http://www.wernisfahrschule.de/cm/media/archive1/HilfezurErledigungderBehrdengnge.pdf
Personalausweis kopieren verboten.
Personalausweis kopieren verboten | activeMind AG
Eine Kopie des Personalausweises ist nicht verboten, man kann sie sogar mit sich tragen, wenn man den echten zu Hause hat und ggf. vorzeigen kann.
Empfohlen wird, die Seite mit der Adresse weg zu lassen, damit bei einem Diebstahl einer Handtasche nicht Schlüssel und Adresse zusammen weiter gegeben werden.
Das Kopieren des Personalausweises ist nicht wirklich verboten. Du wirst aber von keiner amtlichen Stelle dazu aufgefordert werden, das zu tun. Eine Kopie erfüllt ohnehin nicht die Funktion des originalen Dokuments.
Natürlich werde ich dazu aufgefordert, alleine schon wenn man postalisch sein Verkehrszentralregister ran ziehen möchte. Chef benötigte das für die Unterlagen auch und selbst das Luftfahrtbundesamt hat aufgrund einer LBA Überprüfung eine Ausweiskopie angefordert.
Okay, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Nein, nicht alles: ich bleibe dabei, dass das Kopieren nicht wirklich verboten ist. Was verboten ist, ist die Datenerfassung durch Scannen, Kopieren oder dergleichen. Wenn das KBA eine Kopie deines Ausweises als Legitimation haben will, dann müssen sie keine Daten erfassen, sondern nur einen Abgleich mit den bereits erfassten Daten machen. Möglicherweise ist das noch im Rahmen des Zulässigen.