Komplizierte frage arbeitsrecht

Ich arbeite über eine Zeitarbeitsfirma bei einer anderen Firma. Heute habe ich bei der "anderen Firma" einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben und eine halbe stunde später bin ich zu meiner Zeitarbeitsfirma gefahren und hab dort meine Kündigung abgegeben.In der jedoch die Kündigungsfrist eingehalten wird. Ca. eine Stunde später bekomm ich einen anurf von meiner zukünftigen Chefin, sie sagt: "Die Zeitarbeitsfirma will eine Vermittlungsprovision in höhe von * €, die werden wir nicht bezahlen." Die "andere Firma" hat anscheinend so einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma abgeschlossen. d.h. Ich bin ab Mittwoch arbeitslos und die "andere Firma" kann mich nur gegen "Ablösung" einstellen. DIE FRAGE: Ist so ein Vertrag legal? Und kann man es irwie umgehen? Ich hoffe, dass dies nicht als MB oder so gerechnet wird. Bin wirklich auf Hilfe angewiesen

28 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1701 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Komplizierte frage zum arbeitsrecht.

Erstmal und.
Anscheinend ist der Gang zum Anwalt die einzigste lösung.
Geld hab ich dafür leider keins.
Ich werde mich morgen einfach mal ans Arbeitsgericht wenden.
Wobei ich glaube, dass ich keinen Erfolg haben werde, da die Klausel mit der Vermittlungsprovision ja nicht mich betrifft sondern die 2 Firmen.
Sorry, aber wenn hier nicht zufällig ein Arbeitsrechtler bzw. ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, deine Frage liest, dann wirst du keine wirklich hilfreiche Antwort bekommen. Du hast zwei Möglichkeiten: wende dich entweder ans Arbeitsamt oder an einen Fachanwalt. Wobei. wenn die neue Firma dir bereits den Vertrag gegeben hat. *grübel* Du kannst ja nix dafür, wenn die Firma ihren Vertrag, den sie mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen hat, nicht durchgelesen hat.
Es stellt sich natürlich auch noch die Frage, ob die Zeitarbeitsfirma überhaupt dazu berechtigt ist, Arbeitnehmer in ein drittes dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu vermitteln^^. Der Knackpunkt liegt ja da auf der Zeit. Und es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen "auf Zeit" und "auf Dauer". Das wäre dann eine Frage über das zulässige Gewerbe, das die Firma ausübt. Und ich kann mir vorstellen, dass hier dann ein Tipp an Arbeitsamt/Gewerbeaufsicht auch noch hilfreich wäre
Aber es wäre schön, wenn du uns das Ergebnis mitteilen würdest. Ich drück dir die Daumen, dass das doch noch mit der Stelle klappt.
genau so ist es.
Die Andree Firma hat mit der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag.
Wenn da etwas mit "Ablösesumme" drinsteht, dann betrifft dies doch wohl normalerweise nicht den neu abgeschlossenen Vertrag zwischen dem User und der anderen Firma.
Die hat wohl offensichtlich nicht den Vertrag zwischen der Arbeitsverleihfirma und sich gelesen.
Ihr Fehler.und ein "Schei." Start in der neuen Firma.
das problem ist, dass die neue frirma gar nicht erst arbeiten lässt.
die vermittlungsprovision ist ihnen einfach zu hoch.
ich hab den vertrag zwar schon unterschrieben aber bin natürlich in der probezeit und die können gleich am ersten tag "auf wiedersehen" sagen.
.Gin: ich habe damals in meiner Ausbildung noch gelernt, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme begründet ist. Ob das heute allerdings noch gilt, weiß ich nicht. Deshalb wirklich so schnell wie möglich fachlichen Rat einholen.
und ja, die neue firma hat auch blöd geguckt als die zeitarbeitsfrima angerufen hat und die vermittlungsprovision erwähnt hat.
hätten die den vertrag richtig durchgelesen,dann wär ich jetzt nicht der dumme.
Bin mir nicht so sicher, dass da "Ablösesummen" wie im Fußball fließen dürfen.
Der Passus ist möglicherweise nicht "legal" und anfechtbar.
Ich würde mal bei dieser Zeitfirma auf den Busch klopfen.denn dies ist ein Passus "Über deinen Kopf" hinweg.
ob da eine Vermittlerprovision ausgemacht ist oder nicht, das tangiert normalerweise den geschlossenenen Arbeitsvertrag zwischen dir und der "andrenFirma" erst mal nicht.
Denn das sind zwei Verträge.
Geh am besten auf und frage nach einem Beratungsschein.
Für weniger solvente Menschen gibt es diese Möglichkeit.
Mit diesem Beratungsschein kann der Anwalt mit dem Staat die Beratungsstunde abrechnen
Das stimmt schon - ich habe nur in meiner Ausbildung gelernt, dass ein Arbeitsverhältnis erst dann als begründet gilt, wenn die Arbeit tatsächlich aufgenommen worden ist. Von daher hat der Fragesteller ganz offensichtlich schlechte Karten, weil die Firma den Vertrag wohl zurück zieht. So bitter das auch für den Fragesteller ist - aber ich fürchte, er hat die A.Karte gezogen.
Da r aber auf Grund des neuen Vertrages den alten erst dann gekündigt hat.?
Aber du hast recht.da hilft unser sonst so geniales Wissen nicht viel, da muss ein Spezialist ran.
Könnte er evtl. einen Anspruch auf Schadenersatz haben - aber nicht auf die Stelle.
Also, zunächst mal herrscht eigentlich Vertragsfreiheit. Soweit keine geltenden Gesetze tangiert sind. Der unbefristete Arbeitsvertrag mit der neuen Firma ist gültig. Also zum Dienstbeginn hingehen und die Arbeit anbieten. Ganz dringend. Mit der neuen Firma um ein Gespräch bitten, darn, den Arbeitsvertrag gültig zu lassen und die Einstellung bestehen zu lassen.
Hier sollte sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, Spezialist im Arbeits- und Sozialrecht. Falls das Geld nicht reicht, Rechtsberatungssschein beim Amtsgericht erbitten. Beratung beim Anwalt nehmen. Wenn prozessual etwas zu regeln ist, kann der Anwalt auf dem Wege der Prozesskostenbeihilfe den Ersatz seiner Kosten beantragen.
Soweit mir bekannt ist, ist eine Zeitarbeitsfirma nicht berechtigt, eine Provision zu verlangen, wenn ein Arbeitnehmer von einem Auftraggeber fest angestellt wird, das ist Sinn und Zweck der Zeitarbeit, vielleicht nicht für die Untrnehmen, aber so ist es gedacht für Arbeitnehmer. Dem neuen Arbeitgeber schnell mitteilen, dass diese Provision von Dir gerichtlich angefochten wird, soweit es im Rahmen des Arbeitnehmers möglich ist.
Viel Glück. Gib mal Bescheid, was gelaufen ist.
Ich meine in Erinnerung zu haben, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme beginnt *grübel
Und wieso kann der Arbeitnehmer die Provision anfechten, wenn er selbst doch gar nicht davon betroffen ist? Das ist doch allein Sache zwischen Firma und Zeitarbeitsfirma?
Zu a Die Provision selbst wird wohl nicht angefochten werden können, da der Vertrag der Zeitarbeitsfirma mit dem Autragnehmer nicht Sache des Arbeitnehmers ist, sollte dieser jedoch eine rechtswidrige Klausel enthalten, was hier so zu sein scheint, so würde diese Schadenersatzansprüch des geschädigten Arbeitnehmrs jurisitsch nach sich ziehen können. Ein Anwalt muss her. Alles andere hilft dem Fragesteller nicht wirklich.
Jepp, da sind wir drei uns ja wirklich einig. Da sind einfach zu viele könnte, hätte, würde, wäre dabei *dreifachseufz
da schließe ich mich Ecker an.
die zeitarbeitsfirma darf keine provision verlangen, sie versuchen es nur immer gerne. deswegen wird dir ja vor arbeitsbeginn beim kunden nicht gesagt, um wen es sich handelt, damit du dich dort nicht selbst bewirbst.
rede noch mal mit deiner chefin, wenn sie dich wirklich einstellen wollen, findet ihr schon einen weg. du bist ja kein leibeigener der zeitarbeitsklitsche!
allerdings kann es sein, dass es eine klausel in dem vertrag zwischen kunde & zeitarbeitsfirma gibt ("sollte xy innerhalb der ersten z monate eingestellt werden, wird eine vermittlungsprovision in höhe von. fällig"), wie es dann geahndet wird, weiß ich grad nicht mehr. bin ja auch kein anwalt
soo, habe noch mal recherchiert. das blöde ist, dass du zuerst den vertrag beim kunden unterschrieben hast - sonst wäre es überhaupt kein ding.
hier ein auszug von folgender seite: http://www.zeitarbeit-und-recht.de/tce/frame/main/440.htm
"Für Provisionsvereinbarungen gelten in der Zeitarbeit jedoch noch immer Beschränkungen, die der Leser kennen sollte, obwohl die reine Personalvermittlung schon lange nicht mehr gesetzlich reglementiert ist. Der Grund für diese Restriktionen liegt vor allem darin, dass Gesetzgeber die Gefahr sieht, dass Zeitarbeitnehmer sich aufgrund hoher Provisionsforderungen faktisch nicht mehr von ihrem Arbeitgeber – der Zeitarbeitsfirma – lösen können, wenn der Kunde auf andere „provisionsfreie“ Arbeitnehmer ausweiche. Das AÜG sieht deshalb einerseits vor, dass Vereinbarungen unwirksam sind, die dem Kunden die Einstellung des Arbeitnehmers zu einem Zeitpunkt untersagen, in dem das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer nicht mehr besteht. Schon gesetzlich sind also durch den Verleiher in seinen AGB festgelegte Einstellungsverbote gegenüber dem Kunden unwirksam, und auch dem Arbeitnehmer kann der Eintritt in den Kundenbetrieb nicht vertraglich untersagt werden. Das gilt selbst für Vertragsverhandlungen, die noch während des Bestehens des Leiharbeitsverhältnisses stattfinden, sofern der Arbeitnehmer erst nach dem Ende des Arbeitsvertrages mit dem Zeitarbeitunternehmen eingestellt werden soll. Die gelegentlich anzutreffende Praxis, wonach Zeitarbeitunternehmen sich von ihrem Arbeitnehmer eine Vermittlungsprovision bezahlen lassen, wenn er mit dem Kunden einen Arbeitsvertrag abschließt, ist ebenfalls unzulässig.
Wenn die Zeitarbeitsfirma jetzt nichts von dem schon unterschriebenen Vertrag weiss, dann könnte ich doch behaupten, dass ich den Vertrag der neuen Firma erst am Folgetag des endenden Arbeitsverhältnisses zwischen mir und der der Zeitarbeitsfirma, unterschreiben werde.
oder nicht?
auf jeden fall! dann bist du aus dem schneider und deine neue firma auch.
ich drück dir ganz doll die daumen, dass es noch klappt
Dein Link schafft für Klarheit.
Ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass ich echt am A* bin.
kannst du es nicht irgendwie so drehen, dass die ZA-firma denkt, du hättest erst gekündigt? da muss es doch einen weg geben!
sprich doch noch mal in ruhe mit deiner neuen chefin. oder ihr macht es einfach so, dass dein vertrag erst später beginnt oder du ihn erst montag unterschreibst. kannst ja immer noch sagen, dass es ein missverständnis war.
Das werde ich versuchen.
Ich weiss im moment aber noch nicht, ob meine zukünftige Chefin sich verplappert hat.
Ich frage mich, ob die Vermittlungsprovision auch bezahlt werden muss, wenn ich mich einen Tag arbeitslos melde und mich neu bei der Firma bewerbe und eingestellt werde. hmm.
dann nicht. es gibt immer "lücken", die die zeitarbeitsfirmen noch viel mehr ausnutzen, also scheue dich nicht, alles zu versuchen! du willst den job, die wollen dich - so what?
.wenn das in deinem konkreten Fall nicht so dringend mit der Rechtsberatung gewesen wäre, hätte ich dir empfohlen, sich direkt an den Bundestag, und speziell an die Volkspartei SPD, zu wenden. Denn deren Mitglied und früherer "Super-Arbeits- und Wirtschaftsminister" in der Regierung des BK G. Schöder, Herr Wolfgang Clement (der jetzt "Superfachmann für Energiefragen" ist), hatte maßgeblich die Zeitarbeitsfirmen in DE, und somit die DOPPELTE Ausbeutung, gefördert.
Es hat sich doch noch alles zum guten gewendet
Von den 4000€ Vermittlungsprovision verlangt die ZA-Firma nur noch
1/4 von denen ich die hälfte übernehmen muss/kann.
Sprich: Ich zahle 500€ dafür, dass ich bei einer anderen Firma anfangen kann.
Zum Grund warum die ZA-Firma mit sich verhandeln ließ:
Ich hätte ab April meinen Grundwehrdienst beim Bund antreten müssen.
Jedoch konnte meine neue Firma einen Unentbehrlichkeitsantrag stellen und nun muss ich eben nicht mehr.
Hätte die ZA-Firma solch einen Antrag gestellt, hätte ihn der Bund abgelehnt. Daher hätte ich der ZA-Firma eh nicht mehr viel gebracht und sie ließen mich gehen.
Nochmals für


arbeitsrecht
Steht mir ein Abschlag zu?

- Arbeitsstelle. Eigentl. war von vornerein abgemacht, auf nachfrage meines AG bei mir, wann meine anderen Kolleginnen ihr Geld -


zeitarbeit
Unbefristeter Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma

- nerven, aber für mich ist das Neuland. Kannst Du mir eine Zeitarbeitsfirma empfehlen, wo Du vielleicht selber gute Erfahrungen -- Erkundigungen einziehen. Und keine Sorge.du nervst nicht. Fragen zu stellen ist ja der Sinn dieses Forums^^ Du wirst entsprechend -


vertrage
Was sind das für Spieler, die in Rio beim Fußball für Deutschland antreten und bei welchen …

Bild: http://en.mercopress.com/data/cache/noticias/52814/0x0/rio-2016.jpg DFB-Kader nominiert: 18 Fußballer vertreten