Kinder ab 14 entscheiden welchem elternteil leben möchten
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Können Kinder ab 14 entscheiden bei welchem Elternteil sie leben möchten?
nein, aber sie werden angehört und dann wird entschieden
Dann waren wohl aus Behördensicht die wirtschaftliche Existenzsicherung, Erziehungsfähigkeit und Ausbildungsmöglichkeit bei beiden Elternteilen vergleichbar.
Hallo. Das Kind darf ohne zustimmung ab den 14.Lebensjahr selber entscheiden bei welchem Elternteil es wohnen will. Wenn man darunter ist mit Einwilligung beider Eltern.
Können ist fraglich - mit 14 darf man selbst entscheiden.
Mit 14 kann man sicher noch nicht die vielen Vor- oder Nachteile realistisch genug abwägen also fragt man sich ob man hier von KÖNNEN sprechen kann.
Schlim genug wenn es soweit kommt und die Kinder entscheiden müssen.
Kann nur jedem wünschen, dass es nicht soweit kommt.
Ach jerjeee - ist ja wirklich etwas viel abverlangt.
Wenn bei einem außerehelichen Kind die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, ist das relativ einfach zu regeln. Das Kind wird angehört - stehen keine grundlegenden Einwände für das Kindesdwohl entgegen, wird die Entscheidung des Kindes respektiert und fertig.
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist das etwas komplizierter, wenn das Kind nicht bei diesem bleiben will. Dann muss zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den anderen Elternteil übertragen werden, was nur mit Zustimmung des Sorgerechtigten oder bei zwingenden Gründen gegen dessen Willen durch Gerichtsbeschluss geht. Aber dafür liegen die Hürden schon ziemlich hoch. Außerdem wird in einem solchen Fall ein gerichtlicher Verfahrenspfleger für das Kind bestellt, da die Eltern das minderjährige Kind in einem solchen Prozess nicht vertreten dürfen.
Es geht in meiner Antwort um den Sonderfall, dass uneheliche Kinder, nicht mehr bei dem allein sorgerechtigten Elternteil bleiben wollen, sondern zu dem anderen Elternteil möchten.
I.d.R. schaltet sich das Jugendamt dann ein.
Da das Kind selbst nicht prozessfähig , der Sorgeberechtigte aber wegen seiner eigenen widerstreitenden Interessen die Interessen des Kindes nicht wahrnehmen kann, muss dem Kind vom Gericht ein Pfleger beigeordnet werden, dessen Aufgabe die Prozessvertretung anstelle des sorgerechtigten Elternteiles ist.
In den Fällen, die Du meinst, lagen wohl die konkreten Dinge etwas anders, oder das Vormundschaftsgericht konnte frühzeitig eine Lösung vermitteln, die der Sorgerechtigte freiwillig akzeptiert hat.