Kennt sich aus wird zuzahlungsbefreiung einkommen ehemannes ehefrau angerechnet gütertrennung besteht

Wir wollen heiraten. Mein Freund ist selbständig, somit freiwillig krankenversichert und ich bin pflichtversichert. Zur Zeit bin ich Zuzahlungsbefeit wird nun sein Einkommem bei mir dazu gerechnet wenn mit der Eheschließung eine Gütertrennung vereinbaren?

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Wer kennt sich aus? Wird bei Zuzahlungsbefreiung das Einkommen des Ehemannes bei der Ehefrau angerechnet, wenn eine Gütertrennung besteht?

Wenn ihr verheiratet seid, wird neu berechnet, es werden die Einkommen von beiden zusammengezogen und dann diverse Selbstbehalte abgezogen, da ist es egal, ob ihr Gütertrennung vereinbart habt, das kommt dann erst bei einer Scheidung zum Tragen.
Gibt es irgendwelche Schlupflöcher?
Wichtig ist vielleicht noch zu sagen das ich chronisch krank bin.
Dann benötigst du auch das schriftlich bestätigt auf einem Formular deiner Krankenkasse, da muss man eben nur ein Prozent des Gesamteinkommens bezahlen. Schlupflöcher gibt es nicht, es wird jährlich neu berechnet.
Aber dafür sind ja dann beide zuzahlungsbefreit, wenn man verheiratet ist.
Mein Freund bekommt dann keine Arztrechnung mehr, wo die ärztliche Behandlung abgechnet wird?
Oder gilt das nur für Heil- und Hilfsmittel?
Das weiß ich nur bei pflichtversicherten, da müssen keinerlei Zahlungen geleistet werden, weder die 10€ pro Quartal, noch Medikamente usw.
Ist er freiwillig in einer gesetzlichen Versicherung, oder Privatversichert?
Leider ja - das Einkommen beider wird zusammengerechnet um eine eventuelle Zuzahlungsbefreiung zu ermitteln
Durch die Heirat landet ihr doch in andere Steuerklassen.
Folglich weht dann der Wind aus ner ganz anderen Richtung.
Aber klar: die Gütertrennung hat darauf keinen Einfluss


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